Probleme des Betreuungsrechts aus Sicht des Richters |
Journal/Book: Münch.med.Wschr. 138 (1996) 33 S.553/35-555/37. 1996;
Abstract: Karin Evers Richterin Vormundschaftsgericht am Amtsgericht Leipzig Zusammenfassung Für einen Volljährigen der aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen kann das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellen. Im gerichtlichen Verfahren wird nach Anregung der Betreuung ein Sachverständigengutachten und eine Stellungnahme der zuständigen Behörde eingeholt der Betroffene wird angehört und nach Prüfung aller relevanten Umstände erfolgt die Beschlußfassung. Der Betreuer muß die Betreuung entsprechend den Wünschen und Vorstellungen des Betreuten im Rahmen des festgelegten Aufgabenkreises realisieren.
Keyword(s): Betreuung Vormundschaftsgericht Betreuungsgesetz Psychisch Kranke
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