Handlungsbedarf wegen verfassungswidriger Ungleichbehandlung von Pensionären gegenüber Rentnern bei der Besteuerung? - Nettorenten und Nettopensionen im Vergleich - |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 7/96 S. 416-452. 1996;
Abstract: Im Zusammenhang mit der seit geraumer Zeit geführten Diskussion um die für die Konsolidierung des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung notwendigen Maßnahmen ist vor einigen Wochen die Forderung erhoben worden die Renten nicht mehr wie bisher lediglich mit ihrem Ertragsanteil sondern voll zu besteuern (vgl. Bundesfinanzminister Waigel laut FA.Z vom 6. Mai 1996). Begründet wurde dieser Vorstoß mit der Behauptung die Bezieher von Sozialversicherungsrenten seien wegen der Ertragsanteilsbesteuerung gegenüber den Beamtenpensionären privilegiert da deren Alterseinkommen voll besteuert werde. Diese Benachteiligung der Pensionäre habe das Bundesverfassungsgericht bereits 1980 konstatiert und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. In die gleiche Richtung zielt ein Vorlagebeschluß des 5. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 1995. In diesem Beschluß wird behauptet der Gesetzgeber sei der ihm vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Verpflichtung die Besteuerung der Alterseinkommen neu zu regeln nicht innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Frist nachgekommen obwohl die Diskrepanz zwischen Renten- und Pensionsbesteuerung seit 1980 noch wesentlich größer geworden sei. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht ob für den Gesetzgeber tatsächlich die Notwendigkeit besteht die Besteuerung von Renten und Pensionen durchgreifend zu ändern. Ausgehend von einer Darstellung des geltenden Rechts der steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur unterschiedlichen Besteuerung von Renten und Pensionen wird anhand einer die Jahre 1975 1980 1995 und 1996 umfassenden Gegenüberstellung vergleichbarer Nettorenten und Nettopensionen die Frage nach der Verfassungskonformität der unterschiedlichen Besteuerung beantwortet. Im Ergebnis zeigt sich eindeutig daß die Differenzen zwischen den jeweiligen Nettozahlbeträgen in den weitaus meisten Fällen seit 1980 merklich geringer geworden sind. Die auf der Ertragsanteilsbesteuerung beruhende "Besserstellung" der Sozialrentner hat also keinesfalls zu einer nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ungerechtfertigten Ungleichbehandlung geführt. Daraus folgt daß ein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber derzeit nicht besteht. ___MH
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