Zur Abgeschlossenheit der sozialdatenschutzrechtlichen Übermittlungsbefugnisse |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 5-6/95 S. 374-380. 1995;
Abstract: Münster i. W. Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag stellt die Frage nach der Abgeschlossenheit der sozialgesetzlichen Befugnisse zur Übermittlung von Sozialdaten. In einem ersten Abschnitt wird der grundsätzlich enumerative Charakter der Übermittlungsbefugnisse aufgezeigt. In einem zweiten Abschnitt werden Problemfälle dargestellt die mit den sozialrechtlichen Übermittlungsbefugnissen keiner befriedigenden Lösung zugeführt werden können. Im dritten Abschnitt wird anhand dieser Beispielfälle die Abgeschlossenheit der Übermittlungsbefugnisse nach dem SGB auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht untersucht und dargelegt in welchen Ausnahmesituationen sie vor der Verfassung keinen Bestand haben kann so daß ausnahmsweise der Rückgriff auf außersozialgesetzliche Normen zur Sozialdatenübermittlung eröffnet ist. ___MH
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