Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Das Modell der LVA Württemberg |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 12/95 S. 726-732. 1995;
Abstract: Zusammenfassung Im Vordergrund des Reformvorschlags steht die Zurückverlagerung des Arbeitsmarktrisikos auf die Arbeitslosenversicherung sowie eine praktikable Regelung der Zugangsvoraussetzungen der Renten wegen Erwerbsminderung. Die damit verbundene Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen dient auch der Beitragsstabilität. Das Modell enthält folgende Kernpunkte: 1. Zurückverlagerung des Arbeitsmarktrisikos auf die Arbeitslosenversicherung. Rentengewährung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur dann wenn das Leistungsvermögen um wenigstens die Hälfte herabgesunken ist - Festschreibung der "abstrakten" Betrachtungsweise. Keine Zuständigkeit der Rentenversicherung für Probleme der Vermittelbarkeit von Arbeitsplätzen. 2. Zwei Leistungsarten werden beibehalten: a)Erwerbsunfähigkeit besteht wenn der Versicherte keine regelmäßige Tätigkeit ausüben kann; d.h. sein Leistungsvermögen weniger als zwei Stunden beträgt. Rentenartfaktor - wie bisher- 1 0. b) Rente wegen eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wird bei einem zweistündigen bis halbschichtigen Leistungsvermögen für leichte Arbeiten gewährt. Rentenartfaktor 0 6667. 3. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit entfällt. 4. Neben einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann unbegrenzt hinzuverdient werden. 5. 5. Selbständigkeit hat auf Rente keinen Einfluß. ___MH
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