Neufeststellung bereits festgestellter Renten unter Berücksichtigung des Rechts der Europäischen Union |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 2-3/95 S. 163-171. 1995;
Abstract: Zusammenfassung Für Fälle in denen Leistungen bei deren erstmaliger Feststellung noch nicht vom Anwendungsbereich des 1/erordnungsrechts der EU erfaßt wurden sehen Übergangsvorschriften deren mögliche Transformation ins EG-Recht vor. Hierdurch wird die Leistungsgewährung nach einheitlichen Rechtsgrundlagen und insoweit die Gleichbehandlung aller hiervon Betroffenen gewährleistet. Die nachfolgenden Ausführungen sollen hierüber einen Überblick vermitteln. ___MH
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