Der Kurort als Unternehmen - Erfordernisse und Möglichkeiten von Kommerzialisierung und Privatisierung |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 47 (1995) 9/10 S.254-257. 1995;
Abstract: Kurdirektor Detlev Janetzek Bad Kissingen *Vortrag am 27. Juni 1995 anläßlich der Fachtagung des Deutschen Bäderverbandes "Kommerzialisierung und Privatisierung von Kurortunternehmen" in Dresden. Wenn heute Möglichkeiten und zu berücksichtigende Erfordernisse bei Kommerzialisierungs- und Privatisierungsbestrebungen am Beispiel des Staatsbades Bad Kissingen betrachtet werden so sei darauf hingewiesen daß noch vor einigen Jahren "Privatisierung" in einem Staatsbad wie Bad Kissingen durchaus kein gängiger Begriff war wenngleich Formen dessen was wir heute als Privatisierung bezeichnen bereits praktiziert wurden. Untersuchte man im Streben nach Verbesserungen die Strukturen der Heilbäder und Kurorte so stieß man auf Ämter Eigenbetriebe eingetragene Vereine Anstalten des öffentlichen Rechts Zweckverbände Aktiengesellschaften Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Kommanditgesellschaften GmbH & Co Kommanditgesellschaften offene Handelsgesellschaften - dies ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Hinsichtlich der Trägerschaft weist eine Untersuchung aus den 80er Jahren noch für Ämter und Regiebetriebe unter kommunaler Führung einen Anteil von 43% aus kommunale Eigenbetriebe mit 10% die GmbH mit kommunaler Beteiligung mit 7% Staatsbetriebe mit 8% Zweckverbände mit 0 5% die GmbH ohne kommunale Beteiligung mit 12% und Vereine Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften mit je 3% sonstige nicht gerechnet. Bei dieser prozentualen Aufteilung dürfte sich mittlerweile bereits einiges verändert haben. Festhalten ließ sich daß die ganz überwiegende Zahl der Kurortunternehmen kommunal geprägt war ca. 25 Betriebe unter staatlicher Trägerschaft oder Beteiligung geführt und nur eine geringe Zahl als "Privatbäder" anzusehen waren wobei hier bei privater Rechtsform gelegentlich ebenfalls erhebliche kommunale Anteile enthalten waren. Trotzdem waren die "Privatbäder" etwas Besonderes. Dazwischen gab und gibt es fast jede Mischform und fast jedes Beteiligungsverhältnis zwischen Staat kommunalen Körperschaften und Privaten wie z. B. Einzelaktionäre aber auch Spielbanken Landesverband umliegende Städte als Beteiligte u. v. m. . . .
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