Krebsregister |
Journal/Book: Münch.med.Wschr. 137 (1995) 5 S.54/76-58/80. 1995;
Abstract: Eine moderne Infrastruktur zur Unterstützung der Patientenversorgung D. Hölzel Institut für Medizinische Informationsverarbeitung Biometrie und Epidemiologie (IBE) München Zusammenfassung 1995 ist ein Bundeskrebsregistergesetz (BKrG) in Kraft getreten. Wegen der fehlenden Bundeskompetenz ist es aber lediglich eine Vorgabe für die Länder eigene Regelungen zu schaffen. Dies ist eine große Chance klinisch-epidemiologische Entwicklungen anzustoßen. Die vermuteten Berufs- und Umweltrisiken die ungenutzten Chancen der Brustkrebs-Früherkennung Tausende vermeidbarer Sterbefälle Bestrahlungsskandal unzureichende Zahl der Betäubungsmittelverordnungen sind Signale für Handlungsbedarf. Flächendeckend d.h. epidemiologisch werden Befunde und Behandlungsergebnisse benötigt flächendeckend ist die versorgungsbegleitende Kommunikation zu fördern. Krebs ist nur eine von vielen die Bevölkerung belastenden Erkrankungsformen. Die Länder sind aufgefordert nicht für Hunderte von Erkrankungen jeweils neue "Verhaltensreusen für die Medizin zu schaffen sondern die Medizin durch angemessene Regelungen bei ihren flächendeckenden präventiven kurativen und palliativen Aufgaben zu unterstützen. Die Medizin muß andererseits durch Leistung diesen Erwartungen nachkommen und den Freiraum nutzen und damit rechtfertigen. Das BKrG ist ein optimistischer und zukunftsweisender Ansatz; es gibt den Ländern und der Medizin eine Denkpause und tritt am 31.12.1999 außer Kraft.
Keyword(s): Krebsregister Krebsbekämpfung Dokumentation
© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – Impressum – Datenschutzerklärung