Bedeutung des Europäischen Sozialpolitik |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 5-6/95 S. 339-373. 1995;
Abstract: Frankfurt am Main Zusammenfassung Die Europäische Union hat als Wirtschaftsgemeinschaft begonnen. Ihre Zuständigkeit auf sozialem Gebiet beschränkte sich im wesentlichen darauf zur Flankierung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit die nationalen Sozialleistungssysteme durch Koordinierungsvorschriften miteinander zu verknüpfen. Die Kontroverse ob die Europäische Union auf eine Harmonisierung der nationalen Sozialleistungssysteme hinwirken soll und darf kann als ausdiskutiert angesehen werden. Gegensätzliche nationale und europäische Standpunkte in dieser Frage haben im Begriff der Konvergenz im Sinne einer Angleichung durch Fortschritt einen pragmatischen Ausgleich gefunden. Konvergenz entspricht dem seit Maastricht 1992 ausdrücklich im EG-Vertrag verankerten Subsidiaritätsprinzip. Nationale Besonderheiten werden respektiert auch soweit sie Ländern mit Aufholbedarf wirtschaftliche Standortvorteile bieten. Auf Dauer gesehen werden aber Fortschritte in der Verbesserung der Lebensverhältnisse die nationalen Unterschiede in Europa einebnen. Diesen Prozeß fördert die Europäische Union sowohl durch Erlaß verbindlicher Mindestregelungen als auch durch Empfehlung von Konvergenzzielen. Europäische Sozialpolitik ist also zwischen einzelstaatlichen Interessen und Integrationsbestrebungen angesiedelt. Sie hat sich darüber hinaus als eigenständiger Politikbereich insbesondere im 1/erhältnis zur Wirtschaftspolitik zu legitimieren. Auf diese Gratwanderung hat sich die Europäische Kommission 1993 und 1994 mit der Veröffentlichung ihrer Weißbücher über die europäische Sozialpolitik und über eine mittelfristige Strategie für mehr Wachstum Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung begeben. ___MH
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