Die weitere Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Zur Sicherheit der Renten und zur ergänzenden privaten Vorsorge |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 12/95 S. 733-749. 1995;
Abstract: Zusammenfassung Die sich abzeichnende weitere Verschlechterung des Altersaufbaus der Bevölkerung in Deutschland wird etwa ab dem Jahre 2010 in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer angespannten Finanzlage führen. Die zu erwartenden Schwierigkeiten werden verschiedentlich dramatisiert und gar der Generationenvertrag in Frage gestellt: Es sei nur noch eine Grundrente bezahlbar weil der Wirtschaft und den Versicherten keine astronomisch hohen Beiträge zugemutet werden können. Dabei ergibt sich bei näherem Hinsehen daß es keine Alternative zum Generationenvertrag gibt und er auch sehr wohl aufrechterhalten werden kann. Mehr als eine maßvolle Steigerung des Beitragssatzes brauchen die Beitragszahler ab 2010 nicht zu befürchten und die Rentner nicht eine Absenkung der Rente auf eine Grundsicherung. Allerdings darf die Politik um dies zu erreichen nicht untätig bleiben: Nicht nur ein die versicherungsfremden Leistungen voll ausgleichender Bundeszuschuß sondern auch überfällige Korrekturen im Leistungsrecht sind erforderlich aber auch eine kreative und wirksame Beschäftigungspolitik. Die eigene ergänzende Vorsorge wird zwangsläufig eine große Bedeutung erlangen. Es ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und geboten daß die ergänzende Vorsorge bei der gesetzlichen Rentenversicherung selbst ermöglicht wird. Nachdem die bisherige Höherversicherung aufgrund § 234 SGB VI zum Auslaufmodell gemacht wurde werden die Versicherten wegen einer ergänzenden Vorsorge ausschließlich an die Versicherungsvertreter verwiesen. Die Schaffung von Möglichkeiten zur ergänzenden Vorsorge bei der gesetzlichen Rentenversicherung sollte forciert werden. Neben der Möglichkeit zur Aufstockung von Pflichtbeiträgen bietet sich insbesondere eine - neu kalkulierte und eventuell auch neu gestaltete - Höhenversicherung an. Darüber hinaus könnte daran gedacht werden daß die gesetzliche Rentenversicherung ähnliche Leistungen wie das private Versicherungsgewerbe als ergänzende Vorsorge anbietet. Die Einführung eines separaten Deckungskapitals für solche freiwilligen Einzahlungen wäre in mehrfacher Hinsicht günstig. ___MH
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