Kosmetische Eingriffe |
Journal/Book: Münch.med.Wschr. 136 (1994) 25 S.30/380-34/384. 1994;
Abstract: Wann indiziert und als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar? Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe - Psychiatriereferat Münster Zusammenfassung Kosmetische Eingriffe können bei objektiven körperlichen Entstellungen medizinisch zweckmäßig sein wenn ein deutlicher psychischer Leidensdruck besteht. Ist der Wunsch nach einem kosmetischen Eingriff dagegen Ausdruck einer psychischen Störung kommt eine solche Maßnahme aus medizinischer Sicht nur unter bestimmten Bedingungen in Betracht. Ausnahmefälle können bei Patienten mit Dysmorphophobie oder sensitiver Persönlichkeitsstörung bestehen. Ein Rechtsanspruch auf einen kosmetischen Eingriff zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht aber nach der neuesten BSG-Rechtsprechung in diesen Fällen nicht.
Keyword(s): Kosmetischer Eingriff Indikation Erstattung
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