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December 2024

Praktische Probleme der ärztlichen Aufklärungspflicht aus juristischer Sicht (Allgemeine Probleme der ärztlichen Aufklärungspflicht)

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 88(12) (1994) 964-971. 1994;

Abstract: RA Klaus Ulsenheimer München Einleitung Das Thema "Aufklärungspflicht" ist das ärgerlichste um das es in den Diskussionen zwischen Ärzten und Juristen geht. Ob diese Feststellung Bockelmanns aus dem Jahre 1979 auch heute noch zutrifft oder trotz aller Differenzen im Detail in den wesentlichen Fragen zwischen Medizin und Jurisprudenz mittlerweile Übereinstimmung besteht wird man am Ende dieses Symposiums klarer entscheiden können. Ebenso lasse ich dahingestellt ob die Aufklärung weiterhin das "Hauptproblem in der Arzthaftung darstellt" oder die "Aufklärungsprozeßwelle bereits ihren Höhepunkt überschritten hat". Nach wie vor jedenfalls wirft die ordnungsgemäße Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht in der medizinischen und juristischen Praxis eine Vielzahl schwieriger Fragen auf wie die Flut einschlägiger Gerichtsentscheidungen und die weit verbreitete vielfach beklagte Unsicherheit der Ärzte auf diesem Feld eindrucksvoll belegen. Angesichts der Fülle der Probleme kann ich hier natürlich nur einige wenige ansprechen und will mich deshalb - unter Verzicht auf alle dogmatischen Erörterungen - auf die Risiko- und Eingriffsaufklärung beschränken die von Anfang an im Zentrum der einschlägigen Judikatur stand. Die wissenschaftlich zum Teil außerordentlich intensiv diskutierten im Alltag des Juristen aber weniger bedeutsamen Probleme der Diagnose- Verlaufs- und Sicherungsaufklärung lasse ich also bewußt beiseite I. Um jegliches Mißverständnis zu vermeiden möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen betonen daß die Aufklärung des Patienten nach § 1a BÄO ärztliche Berufspflicht und damit keine "lästige Fremdhypothek" der Gerichte ist sondern einen unverzichtbaren integralen Bestandteil der Krankenbehandlung bildet. Durchmustert man aber die juristische Literatur der letzten 30 Jahre zur Eingriffsaufklärung so stößt man immer wieder auf den Vorwurf ihrer Überspanntheit und - daraus folgend - der Überforderung des Arztes. Immer wieder liest man von den Schwierigkeiten die Leitlinien und Maximen der Rechtsprechung in klare Regeln umzusetzen mit deren Hilfe die Vielfalt der im praktischen Leben auftauchenden, höchst differenten Fälle befriedigend... Stö_


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