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December 2024

Entarsenung in Theorie und Praxis

Journal/Book: Heilbad & Kurort 46 (1994) 8 S.232-234. 1994;

Abstract: Oberingenieur Gerhard E. Kurzmann St. Leon-Rot Vorkommen Toxizität Grenzwerte Als ubiquitäres Element ist Arsen in der natürlichen Umwelt allgegenwärtig. Es läßt sich praktisch in Spuren überall nachweisen. Über konterminierte Luft durch die Emissionen von Metallhütten und Kohlekraftwerken sowie der glasverarbeitenden Industrie gelangt es in Oberflächengewässer. Deutlich nachweisbare geogen bedingte Konzentrationen von Arsenverbindungen findet man im Grundwasser z. B. in bestimmten Schichten des Sandsteinkeupers und des Buntsandsteins. In Gegenwart von Metallen wie Eisen und Mangan oder an Schwefel gebunden trifft man Arsen in höheren Konzentrationen häufig in stark mineralisierten Tiefenwässern an. ln der nachfolgenden Tab.1 sind Minimal- und Maximalkonzentrationen an Arsen in natürlichen Wässern berechnet aus Literaturangaben zusammengestellt. Die hohe toxikologische Relevanz von Arsenverbindungen ist heute unbestritten. So wirkt Arsen auf verschiedene Organsysteme wie Haut Magen/Darm Nerven und das blutbildende System. Die Anwendung der sogenannten Schwellenwertkonzentration nämlich dem Prinzip der Vorsorge der maximal duldbaren Zufuhr eines toxischen Stoffes für den Menschen folgend führte letztlich zur praktischen Umsetzung des zum 1. Januar 1996 anstehenden Trinkwasser-Grenzwertes von 0 01 mg/l As. Und zwar nach einem fünfjährigen Moratorium. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) in der Änderungsfassung vom 5. Dezember 1990 läßt nach Anlage 1 einen Grenzwert von Arsen dagegen von 0 05 mg/l zu. Unter Betrachtung der Verwendung eines Mineral- oder Thermalwassers in Heilmittel-Kurbetrieben und zwar zu therapeutischen Zwecken wie z. B. in Schwimm- Therapie- und Bewegungsbädern besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Dies bezieht sich einmal auf die Einhaltung von Grenzwerten toxikologisch bedenklicher Stoffe zum anderen auf Verfahren zur Beseitigung unerwünschter Wasserinhaltsstoffe. In Ermangelung einer Badewasserverordnung die seit Jahren aussteht bleibt dem Planer einer Aufbereitungsanlage von Mineral- oder Thermalwasser zu Schwimm- und Badebeckenwasser nur der Weg in Anlehnung an die DIN 19 643 zu verfahren. . . .


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