Der gesundheitspolitische Stellenwert ambulanter Kompaktkuren für die Weiterentwicklung des Deutschen Kurwesens aus der Sicht der Krankenkassen |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 46 (1994) 7 S.196-199. 1994;
Abstract: Dipl: Verwaltungswiss. Roger Jaeckel München Das Gesundheitswesen im allgemeinen und das Kurwesen im besonderen haben durch das Gesundheits-Strukturgesetz ein weiteres Regulativ zur Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen erfahren das es in seinen Auswirkungen näher zu betrachten gilt bevor im nächsten Schritt mögliche Konsequenzen für das Fortbestehen und die Weiterentwicklung ambulanter Kurangebote einer sachlichen Erörterung zugeführt werden. Insbesondere wird ein relativ neuer Kurtypus nämlich die ambulante Kompaktkur eine krankenkassenspezifische Bewertung erfahren die für die Kurverantwortlichen somit weitere Impulse und Denkanstöße liefern soll besonders was die Erwartungshaltung der Ersatzkassen zu diesem Thema anbetrifft. Die Bedeutung ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationskuren aus der Sicht und für die Ersatzkassen Das deutsche Kurwesen kann auf eine langjährig gewachsene und kulturhistorisch gut überlieferte Entwicklung zurückblicken das durch literarische Zeitzeugen wie Johann Wolfgang v. Goethe Thomas Mann oder Hermann Hesse weit über Deutschlands Grenzen einen entsprechenden Bekanntheitsgrad erlangte. Dennoch bleibt bis auf den heutigen Tag festzustellen daß dieses Kurwesen bei unseren europäischen Nachbarn seinesgleichen sucht. Somit wird deutlich daß dieses spezielle Leistungsangebot integraler Bestandteil unseres Gesundheitssystems geworden ist das aber seit Jahren in seinem Bestand gefährdet erscheint und nicht zuletzt gesetzgeberischen Sparzwängen geopfert werden soll. Um so wichtiger scheint an dieser Stelle der Hinweis angebracht zu sein daß die Ersatzkassen den Kurorten und Heilbädern ein verläßlicher Vertragspartner in all den zurückliegenden Jahren gewesen ist. So kann anhand der Pro-Kopf-Ausgaben je Mitglied leicht nachvollzogen werden daß die Ersatzkassen in ihrer Gesamtheit doppelt so viele Kuren genehmigen als vergleichsweise alle Primärkassen zusammengerechnet und somit doppelt so viel für Gesundheitsleistungen je Mitglied in den deutschen Heilbädern und Kurorten ausgeben. . . .
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