Was ist Allgemeinmedizin ? Aufgaben und Funktionen des Allgemeinarztes |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. (ZaeF) (1994) 9 Jg. 88: S. 639-642. 1994;
Abstract: Dr. med. Hans-Ulrich Comberg Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin an der Universität Hamburg Allgemeinmedizin: Eine Selbstverständlichkeit muß sich definieren! Schon seit alters her versuchen die Heilkundigen und Ärzte den Kranken als Einheit und im Rahmen seines Lebensumfeldes zu sehen zu begreifen und je nach Erkenntnisgrad Linderung und Heilung seiner Beschwerden und Krankheiten zu bringen. Ganz selbstverständlich und ohne jegliche Begründungsnotwendigkeit waren diese - um unsere modernen Abgrenzungs- und Facharztbezeichnungen zu verwenden - "Haus- und Familienärzte" beziehungsweise "Allgemeinärzte" die in ihrer Eigenschaft benötigt und akzeptiert wurden auch wenn bereits in den verschiedenen medizinischen Schulen des Altertums und danach unterschiedlich starke Spezialisierungstendenzen zu beobachten waren. Der große Wandel begann Anfang des 19. Jahrhunderts mit der Etablierung und den ersten Erfolgen der Naturwissenschaften und der Technik gefördert durch das Gedankengut der Aufklärung. Es begann nun die immer stärker werdende Spezialisierung und Aufsplitterung in Subdisziplinen die bis heute noch kein Ende gefunden hat. Derzeit verfügen wir über 40 Facharztanerkennungen! Die moderne technisch ausgerichtete Medizin erhielt einen großen Aufschwung mit Ende des Zweiten Weltkrieges (z. B. Entdeckung des Penicillins bahnbrechende chirurgische diagnostische und therapeutische Erfolge) gefördert von einer emotional-naiven Technikgläubigkeit und Vertrauen in die Allmacht des vermeintlich Machbaren. Der Mensch wurde so auch in der Betrachtungs- und Heilweise vieler Ärzte unter einengenden organspezifischen Blickwinkeln gesehen. Die Behandlungen wurden zunehmend in fachspezifische Praxen und Krankenhäuser verlegt mit entsprechender Vernachlässigung der individuellen übergreifenden psychosomatischen Einheit und des persönlichen Umfeldes. ... 1) Der Hausarzt ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Die hausärztliche Tätigkeit stellt einen wesentlichen Teil der Allgemeinmedizin dar. Nach dem GSG soll auch Internisten und Pädiatern auf deren Wunsch hin die hausärztliche Tätigkeit gestattet werden. Dies ist in bezug auf die Qualifikation der Internisten als sehr problematisch und unverständlich anzusehen da die alleinige internistische Weiterbildung am Krankenhaus das breite hausärztliche Spektrum (abgesehen vom Fehlen chirurgischer und weiterer nicht-internistischer Kenntnisse!) nicht beinhaltet. Die hausärztliche Tätigkeit kann nur ausschließlich in der Praxis erlernt werden! ab
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