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December 2024

Vertrauensbildung zwischen Einsichtsfähigkeit des Patienten und ärztlicher Aufklärungsfähigkeit (Allgemeine Probleme der ärztlichen Aufklärungspflicht)

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 88(12) (1994) 987-994. 1994;

Abstract: Prof. Dr. med. H. J. Bochnik Zentrum der Psychiatrie der Universität Frankfurt/Main Einleitung und Zusammenfassung Der Beitrag gilt vor allem unterschätzten Aspekten der Aufklärung - Ärztliche Hilfe kann nur durch Anvertrauen oder sogar Auslieferung erreicht werden. Dieser Zwang kann nur durch die Vertrauenswürdigkeit des Verhaltens und der Erklärungen des Arztes also auch durch Aufklärung erträglich gemacht werden. - Dies schließt ein daß kein Patient ärztlichen Maßnahmen zustimmen könnte wenn er unglückliche Verläufe und Behandlungsfehler sicher ausschließen wollte. - Die juristische Verfeinerung der Aufklärungsproblematik beschränkt sich auf rationale Argumentationen und Beweisbarkeiten. Aus Gründen der Beweislast wurde der Aufklärungsfehler als Ersatz des Behandlungsfehlers kultiviert. - Unterschätzt wird dabei das Patientenbedürfnis nach Vertrauensbildung bei der die rationale ärztliche Botschaft emotional gefiltert wahrgenommen wird und vor allem durch Ängste Befürchtungen und Hoffnungen "verbessert" oder "verdrängt" wird. Die vom Patienten gesuchte Bewertung der Vertrauenswürdigkeit des Arztes wird durch die Art seiner Zuwendung Gestik Stimme Selbstsicherheit usw. verstärkt oder auch durch Zweifel verunsichert. - Zweifellos kann der Blick ex post die komplexe emotional-rationale Vertrauensbildung nur deformiert darstellen. Die tatsächlich erfolgten Aufklärungen erscheinen dann als fernab der Wirklichkeit liegende rationale Fiktionen. Dies schließt durchaus ein daß auf diesem Wege vorwerfbare Aufklärungsfehler aufdeckbar werden. - Der Zwang sich auf juristische Fiktionalität einzustellen macht humane Aufklärung oft schwierig. An das Recht des Arztes Aufklärung die den Patienten ernstlich schaden kann zu unterlassen werden so hohe juristische Anforderungen gestellt daß eine Verurteilung wegen Aufklärungsfehler nicht auszuschließen ist (s. "therapeutisches Privileg" Deutsch). - Bei Kultivierungsdefiziten des ärztlichen Verhaltens wird brutale Angstmacherei durch die Pflicht zur "vollständigen Aufklärung" programmiert. - Besondere Aufklärungssituationen werden diskutiert ? AIDS-Test ? Suizidmöglichkeit in klinischer Behandlung ? Forschungsbehinderung bei aufklärungsunfähigen Patienten ? PsychotherapieUnterlassenes Tun ? Aufklärung der Risiken der Verlegung in Pflegeheime - Abschließend wird ein Fazit gezogen. Stö_


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