Überleben des Fötus bei hirntoter Mutter |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 87 (1993/Heft 10-11) 845-847. 1993;
Abstract: Prof. Dr. med. Hans-Bernhard Wuermeling Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg Erlangen Die Feststellung des Hirntodes - und das heißt des Endes des biologischen Organismus und damit des Lebens eines Menschen - führt ganz selbstverständlich dazu daß man lebenserhaltende Maßnahmen insbesondere die Beatmung beendet; wäre doch eine Fortsetzung der Beatmung für den Verstorbenen sinnlos. Nur Anderer wegen nämlich zur Organspende könnte eine Weiterbeatmung überhaupt einen Sinn machen wobei die Frage ob sie dann auch sittlich erlaubt wäre zunächst dahingestellt bleiben möge. Ein Interesse Anderer z. B. von Angehörigen könnte AnIaß kurzfristiger Weiterbeatmung sein wenn diese mit der Illusion des Lebens von ihrem Verstorbenen Abschied nehmen wollen. In beiden Fällen geht es um Stunden allenfalls einmal um Tage. Darüber hinaus liegen auch kaum Erfahrungen vor und man ging davon aus daß der Körper des Verstorbenen bei weiterer Beatmung bald instabil werde. Eigenartigerweise ist diese Instabilität aber in Einzelfällen nicht aufgetreten so wenn die Hirntoten schwanger waren. Möglicherweise übernimmt in diesen Fällen der Fötus oder die Placenta einen Teil dieser biologischen Integrationsfunktionen die sonst mit dem Gehirntod ausfallen (hormonale Steuerung durch die Hypophyse?). Damit gerät aber die Weiterentwicklung eines noch Ungeborenen im Körper seiner - ich betone seiner - hirntoten aber beatmeten Mutter in den Bereich des Möglichen und mit der Möglichkeit sind wir herausgefordert diese zu ergreifen oder zu verwerfen jedenfalls aber unser Handeln oder Nichthandeln zu verantworten: was ist sittlich richtig? Fünf Fragen seien herausgegriffen: 1) Ist die Hirntote wirklich tot? Trotz der seinerzeit allzu pragmatischen Begründung der Harvard-Kommision für die Annahme der Hirntod sei der Tod des Menschen handelt es sich doch um ein Ereignis das den biologischen Organismus desintegriert und deshalb das biologische Menschsein beendet. Doch wird der Hirntod des Menschen für uns noch weniger anschaulich und erlebbar wenn jetzt eine so Tote ihr Kind austrägt und am Ende noch irgendwie gebiert und damit Leben weitergibt. Doch ist dies eher ein psychologisches Problem. 2) Ein Lebensrecht des Ungeborenen besagt zunächst nur defensiv daß man es nicht töten darf. Darüber hinaus aber verleiht Lebensrecht im Sinne ... Stö
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