Anforderungen an ein Buch "Rehabilitationsrecht" im Sozialgesetzbuch aus der Sicht der Verwaltungspraxis* |
Journal/Book: Rehabilitation 33 (1993) 1 S.68-75. 1993;
Abstract: Zusammenfassung In der Bundesrepublik Deutschland ist die Rehabilitation dezentral in das System der sozialen Sicherheit und Wohlfahrt eingeordnet. Das hat sich bewährt. Gleichwohl bestehen Defizite vor allem deshalb weil eine zeitgemäße übergeordnete Regelung fehlt. Dieser Mangel soll durch ein eigenes Buch im Sozialgesetzbuch behoben werden. Die einzelnen Rehabilitationsträgergruppen legen dabei Wert darauf daß sowohl der Zusammenhang zwischen ihrer spezifischen Grundaufgabe und der Rehabilitation gewahrt als auch ihr Gestaltungsfreiraum erhalten bleibt. Welche Anforderungen an ein Buch "Rehabilitation" aus einer Gesamtschau zu stellen sind wird u. a. am Beispiel der Sozial- und Jugendhilfe an der Terminologie dem Leistungsrahmen der Bedarfsdeckung an Reha-Grundsätzen dem Reha-Verfahren und der Zusammenarbeit erläutert. Dabei werden auch unterschiedliche Auffassungen der Zweige der sozialen Sicherheit und Wohlfahrt erhellt. Wesentliches Ziel eines Sozialgesetzbuches "Rehabilitation" sollte es sein die unterschiedlichen Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne einer ganzheitlichen Rehabilitation zu bündeln dem Gesamtbedarf Betroffener also ein Gesamtangebot gegenüberzustellen.
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