Behinderungsbildbezogene Rehabilitationsprogramme am Beispiel der Arbeitshilfen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation* |
Journal/Book: Rehabilitation 33 (1993) 3 S.203-206. 1993;
Abstract: Zusammenfassung Das soziale Recht auf umfassende Hilfe zur Eingliederung Behinderter gebietet es die Leistungen des gegliederten Rehabilitationssystems so zusammenzufügen daß dem Gesamtbedarf des Behinderten ein Gesamtangebot an Hilfen gegenübersteht. Diese Zielsetzung setzt bei den an der Rehabilitation Beteiligten ausreichende Kenntnisse über die Behinderungsbilder die jeweiligen Ziele der Rehabilitation und den Ablauf des Rehabilitationsverfahrens voraus. Die Arbeitshilfen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) beschreiben die heute gültigen anerkannten Rehabilitationsprogramme für die bedeutsamsten Behinderungsarten und geben medizinische psychologische psychosoziale und berufliche Rehabilitationshinweise und -empfehlungen. Sie verdeutlichen die Notwendigkeit interdisziplinären Handelns der Fachkräfte sowie enger Zusammenarbeit der beteiligten Rehabilitationsträger und vermitteln das erforderliche Wissen um die Nahtstellen und Übergänge im Ablauf der Rehabilitation erkennen und überbrücken zu können.
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