Behandlungspflicht beim Früh- und Neugeborenen aus geburtsmedizinischer Sicht |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 87 (1993/Heft 10-11) 863-867. 1993;
Abstract: Prof. Dr. Joachim W. Dudenhausen Abteilung für Geburtsmedizin Frauenklinik Charlottenburg Universitätsklinikum Rudolf Virchow Berlin Das mir gestellte Thema die Behandlungspflicht beim Früh- und Neugeborenen aus geburtsmedizinischer Sicht zu beleuchten Iäßt sich höchst lapidar in einigen Worten beantworten etwa wie folgt: ein Neugeborenes mit Lebenszeichen wie z. B. Herzschlag erhält jede ärztliche Hilfe zur Erhaltung dieses Lebens. Die einfache und klare Regel erweist sich allerdings bei der täglichen Arbeit im Kreißsaal als interpretationsbedürftig im einzelnen Fall und seinen Umständen als nicht praktizierbar und möglicherweise in einzelnen Fällen nach Abwägen des Tuns mit dem ärztlichen Auftrag auch nicht vereinbar. Daher muß ich zu der mir gestellten Frage doch einige Ausführungen machen. Die siamesischen Zwillinge von Danville/Illinois Lassen Sie mich zur Veranschaulichung des Problems drei prominente Fälle der Nichtbehandlung von Neugeborenen in den Vereinigten Staaten erwähnen. Es handelt sich um die drei Fälle der siamesischen Zwillinge von Danville in Illinois von Baby Doe aus Bloomington Indiana und das Kind Jane Doe in Stoney Brooke in New York. Am 5. Mai 1981 wurden in Danville Illinois männliche Zwillinge geboren. Dabei trat überraschend zu Tage daß es sich um siamesische Zwillinge handelte die an der Bauchregion zusammengewachsen waren die Zwillinge hatten drei Beine. Die Zwillinge kamen zyanotisch zur Welt. Möglicherweise hat der betreuende Geburtshelfer sich entschlossen die Kinder nicht zu reanimieren nichtsdestoweniger die Kinder lebten. Am 13. Mai übernahm vorübergehend die Bezirksregierung die Vormundschaft für die Zwillinge da angeblich Eltern und Ärzte den Kindern keine Nahrung gegeben hätten. Die Kinder wurden in eine größere Klinik in das Children's Memorial Hospital in Chicago verlegt. Der Fall erregte größere Aufmerksamkeit als Anklage erhoben wurde gegen Eltern und Ärzte die in diesen Fall verstrickt waren. Ihnen wurde Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Es kam zu einer Verhandlung und während der Verhandlung schilderten Schwestern beispielsweise die Reaktion der Mutter auf die Geburt der Kinder: "Sie sagte nach Betrachten der Röntgenaufnahmen in denen sie gesehen hatte daß die ... Stö_
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