Qualitätsansprüche an rational anwendbare Phytopharmaka |
Author(s):
, , , ,Journal/Book: Dtsch Apoth Ztg. 1993; 133: 4105-4108.
Abstract: Im Vergleich zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln weisen Phytopharmaka als komplex zusammengesetzte pflanzliche Zubereitungen eine Reihe von Eigenschaften auf, die den Gesetzgeber 1976 veranlagten, die Phytotherapie als „besondere Therapierichtung" einzustufen. Demgegenüber versteht die Gesellschaft für Arneipflanzenforschung (GA) die Phtytotherapie als allopathisches Therapieprinzip auf naturwissenschaftlicher Basis und damit als Bestandteil der Schulmedizin. Nach dieser Auffassung sollten Phytopharmaka hinsichtlich ihrer Wirksamkeit grundsätzlich mit chemisch definierten synthetischen Arzneimitteln vergleichbar sein. Dies wäre auch eine Voraussetzung für die Anerkennung der Phytotherapie durch die naturwissenschaftlich fundierte Medizin [31].
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