Ärztliche Aufgaben bei Vergewaltigungsdelikten |
Journal/Book: Münch.med.Wschr. 134 (1992) 30 S.473/29-475/31. 1992;
Abstract: Priv.-Doz. Dr. med. G. Schalter Prof. Dr. med. G. Kindermann I. Frauenklinik der Universität München Zusammenfassung Häufig ist der Hausarzt oder der Frauenarzt der erste Ansprechpartner für Vergewaltigungsopfer. Die vorzunehmende Untersuchung und Beratung gliedert sich in vier Abschnitte. Nach der Anamneseerhebung bei der auch nähere Umstände der Tat abgefragt werden müssen folgt die körperliche Untersuchung mit der Dokumentation von Verletzungen und dem Nachweis von Spermien. Während der sich anschließenden Beratung zur Strafverfolgung sollte unter anderem darauf hingewiesen werden daß eine Vergewaltigungsanzeige von der Anzeigenstellerin nicht zurückgezogen werden kann und in jedem Fall eine staatsanwaltliche Ermittlung nach sich zieht. In einem abschließenden Angebot zur psychischen Hilfe werden der Patientin Wege aufgezeigt die erlittene Kränkung zu verarbeiten. Die wesentliche zum Teil widersprüchliche Aufgabe des Arztes ist es die Patientin einerseits durch die Untersuchungen nicht erneut zu traumatisieren andererseits aber wertvolle Beweismittel sicherzustellen.
Keyword(s): Vergewaltigung ärztliche Hilfe
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