Forschung in der Rehabilitation - Strukturelle Ansätze - |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 43 (1991) 11-12 S.293-300. 1991;
Abstract: Professor Dr. Hartmut Weber-Falkensammer Frankfurt/Dresden * Vortrag in der Hauptversammlung des Deutschen Bäderverbandes Freudenstadt am 23. Oktober 1991 SGB VI (§ 13 Abs. 1) gilt der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen die nach einem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft zu erbringen sind (§ 13 Abs. 2 Nr. 3). In dem erwarteten SGB IX dem Reha-Buch wird die Qualitätssicherung ähnlich wie im SGB V (§§ 135-137) zu verankern sein. Im ersten Teil dieses Beitrages wird auf die Notwendigkeit einer Rehabilitationswissenschaft bzw. Rehabilitationswissenschaften hingewiesen. Im zweiten Teil soll der Bezug zwischen Forschung und Auftrag zur Rehabilitation anhand von Ergebnissen aus der Reha-Kommission des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger dargestellt werden. Im letzten Teil werden Ansätze zur Qualitätssicherung und Ergebnisse aus der Reha-Kommission für den Bereich Qualitätssicherung vorgestellt. Vorgeschlagen wird die Entwicklung eines Klassifikationsverzeichnisses analog des Leistungsverzeichnisses der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG-NT). Die Überlegungen zur Forschung in der Rehabilitation haben auch gezeigt daß der Deutsche Bäderverband mit seinem Beschluß innerhalb seines Verbandes die Forschung zu besetzen und themenspezifisch aufzugreifen auf dem richtigen Weg ist. 1. Das gestufte System der Rehabilitation Der freie Zugang zur und der Anspruch auf gesundheitliche Versorgung ist ein Grundrecht. Im gegliederten System der Bundesrepublik Deutschland umfaßt das Gesundheitswesen die ambulante und stationäre die akute und rehabilitative Versorgung. Das mögliche Behandlungsergebnis darf nicht durch die Zuständigkeit unterschiedlicher Leistungsträger gefährdet oder der Zugang zu den unterschiedlichen Versorgungsbereichen behindert werden. Für viele chronisch Kranke die eine der großen Zielgruppen in der medizinischen Rehabilitation sind ist die Wiederherstellung der Gesundheit nicht primäres Ziel der Rehabilitation. "Die Aufgabe der Rehabilitation liegt deshalb zum einen darin eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erreichen und ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten. . . .
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