Schlußwort zur Publikation "Vorläufige Mitteilung über den Einguß uv-bestrahlter NaCI-Lösung auf arterielle Verschlußkrankheiten (AVK)" |
Journal/Book: Z. Physiother. Jg. 41 (1989) 65 - VEB G. Thieme Leipzig. 1989;
Abstract: Aus der Betriebspoliklinik Schwerin-Süd Nachdem der Verfasser Gelegenheit hatte 1986 vor hämotherapeutisch interessierten Ärzten auf die klinische Wirksamkeit UV-bestrahlter NaCI-Lösung hinzuweisen wurde die positive Beeinflussung solcher Leiden wie arterielle Verschlußkrankheiten zerebrale Apoplexie und postthrombotisches Syndrom (PTS) von zahlreichen Kollegen bestätigt. In keinem Fall so wurde erklärt seien negative Folgeerscheinungen provoziert worden. Betont wird der geringe personelle und materielle Aufwand. Wir selbst konnten im nachhinein in einer kleinen Serie neben der klinischen Besserung durch Venendruckmessungen vor und nach zehn Behandlungen die Wirksamkeit dieser Therapie beim PTS nachweisen. Seit mehr als einem Jahrzehnt sind wir uns mit S. WIESNER einig daß ein Urteil über die Wirksamkeit einer Therapie nur der abgeben sollte der entweder unter gleichen Versuchsbedingungen nachvollzieht oder aber die vorgestellten Patienten nachuntersucht. Auch zur Placebowirkung bestand die gleiche Auffassung wie zur "Droge Arzt" überhaupt: Placebowirkungen über Jahre hinaus bei abgesicherten schweren und schwersten Krankheitsbildern sind aus Erfahrung heraus nicht nur unwahrscheinlich sondern falsch interpretiert. Es ist auch nicht Aufgabe einer vorläufigen Mitteilung Doppelblindstudien vorzustellen... hl
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