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November 2024

Bemerkungen zur Strukturreform im Gesundheitswesen

Journal/Book: Heilbad u. Kurort 40 (1988) 7 222-226. 1988;

Abstract: Dr. med. Ernst-Günter Schultze Wyk auf Föhr Die vorgesehene Strukturreform im Gesundheitswesen trifft im hohen Maße vor allem das in der Bundesrepublik traditionsreiche Kurwesen. Waren in den vergangenen Jahrzehnten schon mehrfach durch plötzliche finanzielle Neuregelungen starke Schwankungen in der Genehmigungsfähigkeit von ambulanten Kuren eingetreten so hat sich gezeigt daß dadurch in allen Kurorten erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten sind: Nur bei einer gewissen Kontinuität ist es möglich sich auf die zu erwartenden Kurgastzahlen einzustellen sei es in den Kurmittelhäusern und anderen Dienstleistungsbetrieben sei es auch bei den Kurärzten. Hat doch die Ankündigung der im kommenden Jahr erfolgenden Einsparung im Kurwesen dazu geführt daß die Zahlen der beantragten - und genehmigten - Kuren in diesem Sommer ungeahnte Höhen erreicht haben was - wie konnte es anders sein - zu Engpässen hier und dort geführt hat. Aus diesen Erfahrungen ergibt sich vor allem für diesen Teil des Gesundheitswesens die Forderung: Möglichst nicht ständig Änderungen damit die Leistungsfähigkeit im Kurwesen erhalten bleibt! Nicht einbezogen in diese Überlegungen sind die Auswirkungen auf die Pensionen und Ferienwohnungen auf all das was sich um den Kurort herumrankt nicht zuletzt die Kurverwaltungen. Wie aus den Worten von Herrn Ministerialdirektor Jung vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf dem Bädertag des Heilbäderverbandes Schleswig-Holstein in Bad Schwartau am 29. April dieses Jahres hervorgeht besteht die Aufgabe dieses Ministeriums vor allem in der Einsparung von Geldern ohne daß die Art und Weise und an welcher Stelle gespart werden soll etwa festliegt oder gar festliegen muß. Offensichtlich gibt man dort nach wo es in politischer Hinsicht am notwendigsten erscheint ohne die Folgen exakt übersehen zu können. Man schiebt also hin und her: Kurtaxe ja dann nein Pflichtleistung der Krankenkasse ja dann nein Tagespauschale DM 12 50 dann DM 15 00 am schlimmsten ist die Eigenbeteiligung des Patienten pro Anwendung statt bisher DM 4 00 pro Serie von Kuranwendungen nunmehr auf jede einzelne Anwendung berechnet. Das bedeutet daß der gewährte tägliche Zuschuß bei einem Patienten allein für Kurtaxe und Kuranwendung verbraucht werden kann. . . .


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