Richtlinien für die Bekanntgabe von Stellen zur Ermittlung der Luftqualität in Kurorten |
Journal/Book: H u K 40 11/88 376 - 377. 1988;
Abstract: 1. Grundsätzliches Die "Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen" (Bgr. Best.) verlangen in Ziffer 332 von den Kurorten eine quantitative Kennzeichnung der Luftqualität durch Luftgütegrade. Sie erfolgt in der Regel auf der Grundlage von einjährigen Meßreihen gasförmiger und partikelförmiger Luftbeimengungen mit Passiv-Probenehmern bei siebentägiger Sammeldauer. Ein Anhang mit "Technischer Anleitung zur Bestimmung und Bewertung von Luftverunreinigungen in Kurorten" regelt Einzelheiten der Messungen und enthält Richtlinien für die Bewertung der Luftgüte. Die zur Begrenzung des Aufwands gewählte Luftgütebewertung auf der Grundlage von methodenabhängigen Immissionsraten führt nur dann zu Ergebnissen die zwischen den Kurorten vergleichbar sind wenn die primär ermittelten Werte der Immission mit ausreichender statistischer Sicherheit an die Ergebnisse von Standards angeglichen werden können. Zur Gewinnung und vergleichbaren Bewertung von Meßergebnissen in dem für Kurorte geforderten Bereich sehr geringer bis mäßiger Schadstoffbelastung sind Ausrüstungen Vorgehensweisen und Erfahrungen nötig die sich von den entsprechenden Voraussetzungen für Immissionsbewertungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der TA-Luft unterscheiden. Deshalb sind besondere Richtlinien für die Anerkennung und Bekanntgabe von Stellen zur Messung und Auswertung erforderlich. 2. Bedeutung der Bekanntgabe Als Voraussetzung für eine Artbezeichnung nach den "Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen" erkennt der Deutsche Bäderverband Untersuchungen der Luftqualität gemäß Ziffer 332 nur von solchen Stellen an deren Qualifikation für den jeweiligen Untersuchungsgegenstand geprüft und bekanntgemacht wurde. Die Bekanntgabe erfolgt in der Verbandszeitschrift HEILBAD UND KURORT wenn der Ausschuß für Medizin-Meteorologie auf Antrag einer Stelle die Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen bestätigt. Sie ist jederzeit widerruflich ein Rechtsanspruch auf Bekanntgabe kann nicht geltend gemacht werden. 3... schö
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