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December 2024

Auflagen und Probleme bei der Herstellung von Moorbädern und Moorpackungen*

Journal/Book: H u K 39 2/87 S. 41-45. 1987;

Abstract: Bergassessor a. D. Dipl: Ing. Heinrich Tigges Technischer Leiter im Niedersächsischen Staatsbad Bad Pyrmont *Vortrag am 15. Oktober 1986 anläßlich des 82. Deutschen Bädertages in Baden-Baden Folgende Auflagen sind bei der Gewinnung und Aufbereitung von Torf zu Moorbädern und Moorpackungen zu beachten bzw. einzuhalten. 1. Auflagen des Naturschutzes im Moorgewinnungsgebiet. 2. Auflagen der Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen. Hierbei ist vor allem zu beachten: a) Das Mischungsverhältnis von Frischmoor zu regeneriertem Moor. b) Die Peloidanalyse. c) Die Kontrollanalyse. d) Die hygienische Untersuchung. 3. Einhalten der Konsistenz (Quentinsche Schriftprobe). 4. Grundsatz von Gründer: Moor nicht pressen oder drücken. 5. Einwirkung von kalkhaltigem Mineralwasser auf die gelösten Stoffe in Moorbreibädern. 6. Heraushalten von Chemikalien aus dem Moor. 7. Auflagen aus dem Abwasserabgabengesetz (o. Tabelle 1). 8. Auflagen aus dem Arzneimittelgesetz (o. Tabelle 2) 9. Einfriedigung des Abmoorgelände (Gefahr der Verunreinigung). 10. Hygienische Probleme. Probleme und Auflagen in bzw. auf de Lagerstätte Für den Hersteller eines guten Bademoorbreies sind all die oben aufgeführte Auflagen zu beachten. Dieses fängt m der Gewinnung im Moorlager an. Hier sind vor allem die Untersuchung der Lagerstätten auf Entstehung Alter Intorfung Zersetzungsgrad Mächtigkeit des Torflagers und die Art des Torfes wichtige Faktoren die beachtet werden müsse Ein Teil der oben erwähnten Auflagen gilt auch für die Gewinnung aus der Deponie. Wenn die Lagerstätte in einer unberührten Urlandschaft liegt zeichnet sie sich vor allem durch Unwegsamkeit aus. Hier muß zunächst eine Erschließung erfolgen. Die Anlage eines Knüppeldammes auf dem das schwere Arbeitsgerät stehen fahren und arbeiten kann ist die erste Voraussetzung. Sofern eine Grundwasserabsenkung zur Förderung erforderlich ist muß eine Genehmigung der Unteren-Wasserbehörde eingeholt werden. Aus diesem Grunde ist es besser die Torfgewinnung mit Geräten zu betreiben die ohne Grundwasserabsenkung einzusetzen sind (Greifbagger o.ä.). Es ist selbstverständlich daß eine Verschmutzung bzw. Verunreinigung durch Arbeitsmaschinen (Auslaufen von m Treibstoff o.ä.) verhindert werden muß. ... ___MH


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