Wirksamkeitsnachweis bei Phytopharmaka |
Journal/Book: Dtsch Apoth Ztg. 1985; 125: 485-489.
Abstract: Unser Arzneimittelgesetz schreibt für sämtliche Pharmaka, auch pflanzlicher oder anderer Herkunft, einen Wirksamkeitsnachweis vor. Eine solche pauschale Forderung wird jedoch den Phytopharmaka, insbesondere der Phytotherapie als besonderer Therapierichtung, nicht gerecht. Zu berücksichtigen ist, daß Phytopharmaka Mehrstoffgemische sind, deren Wirkung mehr sein kann als die Summe der Wirkungen der einzelnen Bestandteile. Für die Beurteilung der Wirksamkeit von Phytopharmaka müßten die Aussagen des Patienten zu seiner Befindlichkeit zumindest den gleichen wissenschaftlichen Rang erhalten wie die sogenannten harten Parameter. Insgesamt hat das neue Arzneimittelgesetz gerade auf dem Gebiet der Phytotherapie viele Probleme geschaffen.
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