Psychosomatische Probleme in Therapie und Rehabilitation weichteilrheumatischer Erkrankungen* |
Journal/Book: Z. Phys. Med. Baln. Med. Klim. 13 (1984) 331-336. 1984;
Abstract: Aus der Abteilung Psychosomatik sowie Abteilung Krankheiten der Bewegungsorgane und des Stoffwechsels Medizinische Hochschule Hannover-Kleefeld Anschr. d. Verf.: Prof. Dr. Hellmuth Freyberger Abteilung Psychosomatik Zentrum Psychologische Medizin; Priv.-Doz. Dr. Hans-Heinrich Raspe Abteilung Krankheiten der Bewegungsorgane und des Stoffwechsels Department Innere Medizin und Dermatologie Hannover (Kleefeld) Eingang der Arbeit: 14. 10. 1983 *) Referat anläßlich des Verhandlungstages "Weichteilrheumatismus" 88. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation Nürnberg (14. 10. 1983) Der Gutachten-Patient Eine unserer wesentlichen Arbeitserfahrungen im Umgang mit weichteilrheumatischen Patienten betrifft solche bei denen psychosomatische Gutachten im Rahmender Rentenversicherung und Sozialgerichtsbarkeit mit Klärung der Frage der Erwerbsfähigkeit zur Diskussion stehen nachdem internistischerseits eine Erwerbsunfähigkeit verneint worden war. Ausgehend von der interdisziplinären Kooperation mit Internisten und Rheumatologen anläßlich der Erstellung psychosomatischer Zusatzgutachten begegnen uns zunehmend gehäuft solche Patienten deren somatischen Befunde vordergründig eigentlich eine Erwerbsunfähigkeit nicht hinreichend begründen. Insbesondere geht es um die Angabe des Patienten nicht mehr arbeitsfähig zu sein bei gleichzeitig fehlender internistischer Erklärungsmöglichkeit. Hier begegnet dem Psychosomatiker innerhalb seiner Gutachterpraxis ein Typ von weichteilrheumatischem Patient dessen psychopathologische Charakteristika stichwortartig folgende vier sind: 1. "Mittelgradige bis starke seelische Leere" und "Abnorme narzißtische Kränkbarkeit"; 2. "Überstarke somatische Aufmerksamkeitszuwendung im Sinne der Hypochondrie"; 3. "Erhebliche Einschränkung des Konfliktbewußtseins"; 4. "Larvierte Depression" . Angesichts dieser Patienten hängt der gutachterliche Entscheid ausschließlich davon ab ob der Patient bezüglich seiner Probleme und Konflikte noch hinreichend reflektionsfähig ist oder nicht. Sofern der Patient - gemeinsam mit dem Untersucher - nichts mehr introspektiv zu sehen vermag dann erkennen wir grundsätzlich - ungeachtet fehlender organischer Substrate - die Erwerbsunfähigkeit an weil der Patient entsprechend dem juristischen Tenor - nicht mehr imstande ist willentlich jene Hemmungen zu überwinden, die seiner Arbeitsaufnahme entgegenstehen . Bei diesen Patienten sprechen wir den weichteilrheumatischen Manifestationen einen eindeutigen Krankheitswert zu. Unsere Erfahrungen lehren daß einer solchen Krankheits-Sicht funktioneller Störungen nicht alle Internisten und Rheumatologen beipflichten. Wir betrachten es als wenig sinnvoll diese Patienten mit ihren irreversibel verfestigten weichteilrheumatischen Beschwerden in Rehabilitationskliniken zuschicken und sie bloß wegen des Fehlens organischer Substrate erwerbsfähig zuschreiben. ... ___MH
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