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December 2024

Heilverfahren im Rahmen der Rehabilitation*)

Journal/Book: H u. K 35 9-10/83 249-258. 1983;

Abstract: Professor Dr. med. Gunther H i l d e b r a n d t Institut für Arbeitsphysiologie und Rehabilitations-forschung der Universität Marburg/Lahn *) aus dem Institut für Arbeitsphysiologie und Rehabilitationsforschung der Universität Marburg und dem L.R. GROTE-Institut für Physiotherapie und Rehabilitation Bad Berleburg (Direktor: Professor Dr. med. G. H i l d e b r a n d t) Einleitung In früheren Zeiten hatte es der Patient bei Krankheit und Genesung mit einem einheitlichen medizinischen Versorgungssystem zu tun mit seinem Arzt und seinen Pflegern. Auch im Falle unvollständiger Genesung blieb er im wesentlichen in den gewohnten sozialen Zusammenhang integriert. Demgegenüber hat sich mit der technischen Zivilisation ihrem Spezialisierungsdrang aber auch mit der Zunahme der chronischen Krankheiten und Defektheilungen die zu Behinderungen führen ein im Prinzip dreigegliedertes System der medizinischen Versorgung entwickelt (Abbildung 1). Dessen Kreisfolge hat der Patient - je nach dem Grad der resultierenden Behinderung - mehr oder weniger vollständig im Sinne eines Rehabilitationsverfahrens zu durchlaufen. Es zielt auf die volle medizinische berufliche und soziale Rehabilitation und Wiedereingliederung. Im Regelfalle - denken wir an Unfall oder Herzinfarkt - führt dieser Kreisprozeß vom einweisenden Hausarzt zur Akutklinik von dort zum Heilverfahren im Kurort oder in einem Rehabilitationszentrum (was wünschenswerter Weise in unmittelbarem Anschluß erfolgen sollte) und zurück in die ambulante Betreuung. Erforderlichenfalls muß noch eine berufsfördernde Maßnahme mit Umschulung zwischengeschaltet werden um neben der medizinischen und psycho-sozialen Rehabilitation auch die berufliche Wiedereingliederung zu erreichen. Neben diesem vollen Kreisprozeß sind Kurzschlüsse möglich: So kann z. B. bei voller Genesung im Krankenhaus der Weg sofort zurück in die hausärztliche Betreuung gehen oder der Hausarzt kann auch unmittelbar ein kurörtliches Heilverfahren einleiten z. B. zur Erst- oder Zweitprävention. Die große Bedeutung der kurörtlichen Heilverfahren läßt sich schon zahlenmäßig anschaulich machen. So ist zunächst auf die weniger bekannte Tatsache hinzuweisen daß die in den bundesdeutschen Heilbädern und Kurorten verfügbare Bettenzahl insgesamt etwa gleich groß ist wie die in ... schö


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