Die sogenannten Naturheilverfahren sind zum Teil deutlich kritisch zu beurteilen |
Journal/Book: Der Kassenarzt. 1982; 22; Heft 19:
Abstract: Insbesondere die Akupunktur als auch die Neuraltherapie werden in so unterschiedlicher Weise gehandhabt, daß ihre Anwendung willkürlich erscheint. Erfolge werden nur bei funktionellen Störungen und bei solchen Erkrankungen erzielt, deren Ursache als psychogen erkannt ist oder die psychogen überlagert sind. Da die Behandlungsergebnisse zudem ausnahmslos unzureichend dokumentiert sind, kann von sicheren Erfolgen außer im Plazebobereich nicht die Rede sein. Zur Erzielung eines - zum Teil durchaus erwünschten - Plazeboeffektes sind jedoch Risiken, wie sie bei der Anwendung der Akupunktur und der Neuraltherapie gegeben sind, nicht zulässig (Giesen). Auch Akupunktur und Neuraltherapie sind daher einer neuerlichen kritischen Überprüfung zu unterziehen. Vor Klärung der zahlreichen offenen Fragen kann die Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen nicht befürwortet werden.
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