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November 2024

Die Heilbäder-Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland

Journal/Book: H u K 33 3/81 77 - 79. 1981;

Abstract: Rechtsanwalt Dr.WolfgangUlrich Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Heilbrunnen e. V. Neuwied A) Vorbemerkung Unter Heilbäder-Gesetzgebung (Kurorte-Gesetzgebung im weiteren Sinne) werden alle wesentlichen gesetzlichen Vorschriften für die Eröffnung Aufrechterhaltung und Überwachung eines Heilbades (Heilquellen-Kurbetriebes) und seiner Kureinrichtungen und Anlagen verstanden. Diese gesetzlichen Vorschriften sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht in einem einzigen Spezialgesetz geregelt. Man unterscheidet vielmehr 4 grundsätzliche Gesetzesbereiche: 1. Wasser-Recht Das Wasser-Recht regelt die Voraussetzung für die Erteilung einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung (Bewilligung) zur Wasserentnahme aus einer Heilquelle (Grundwasservorkommen) unter wasserwirtschaftlichen Kriterien. Die Bestimmungen sind im Wasserhaushalts-Gesetz (WHG) vom 27. 3. 1957 (BGBI. I S. 1110) enthalten. Das Wasserhaushalts-Gesetz hat als Rahmengesetz des Bundes die Bundes-Länder zum Erlaß von Landes-Wasser-Gesetzen verpflichtet die aus den Jahren 1960 bis 1962 stammen. 2. Heilquellen-Recht Das Heilquellen-Recht regelt die staatliche Anerkennung und den Schutz einer Heilquelle (staatlich anerkannte Heilquellen) in einem Sonderabschnitt der Landes-Wasser-Gesetze (LWG). Die Heilquellen werden definiert als natürlich zutagetretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gas-Vorkommen die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung ihrer physikalischen Eigenschaften oder nach der Erfahrung geeignet sind Heilzwecken (therapeutischen Zwecken) zu dienen. 3. Kurorte-Recht Das Kurorte-Recht befaßt sich mit der staatlichen Anerkennung und der Verleihung der jeweiligen Artbezeichnungen von ... hl


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