Kurbeitrag oder Kurtaxe: Rechtsgrundlage und Kontrollmöglichkeiten* |
Journal/Book: H u K 32 5/80 S. 100-101. 1980;
Abstract: Kurdirektor Dipl. oec. Lothar Burghardt Bad Wörishofer *Referat gehalten anläßlich des Bayerischen Heilbäder-Tages am 26. April 1979 in Bad Steben. Zusammenfassung Die rechtliche Seite der Kontrollmöglichkeiten bei der Kurbeitragserhebung ist nicht unbestritten. Dies gilt auch bei der Androhung von Strafen: So ist es beispielsweise einer Kommune rein rechtlich nicht möglich einen Betrieb nur deshalb aus der Gästeliste zu streichen weil er Unterschleif beim Meldegesetz und in der Kurbeitragserhebung begangen hat. Eine stärkere Verknüpfung der Kurbeitragserhebung und ihrer Kontroll- bzw. Ahndungsmöglichkeiten an das polizeiliche Meldegesetz wäre durchaus wünschenswert. ___MH
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