Effektivitätsanalyse ausgewählter Formen der Elektrotherapie in einem Berliner Stadtbezirk |
Journal/Book: Zschr. Physiother. Jg. 28 (1976) 297-305. 1976;
Abstract: Aus der Poliklinik für Physiotherapie (Komiss. Direktor: OA Dr. med. E. CONRADI) des Bereichs Medizin (Charité) der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Stadtambulatorium Kietzer Feld Berlin-Köpenick (Leiterin: MR Dr. med. I. HÜGEL) Ausgehend von der Vorstellung daß die Wirksamkeit von Therapiemaßnahmen häufig durch technische Fehler in der Ausführung gemindert wird wurde in einem Berliner Stadtbezirk die Effektivität und Qualität ausgewählter Formen der Elekrotherapie überprüft. Dazu wurden 5 physiotherapeutische Einrichtungen unterschiedlicher Struktur besucht: Es waren dies die Abteilungen für Physiotherapie in einem Krankenhaus in einem Ambulatorium und in einem Betriebsambulatorium; weiter ein staatliches Institut für Physiotherapie und die Einrichtung eines niedergelassenen Masseurs. Insgesamt wurden 111 Kurzwellen- 66 Ultraschall- und 53 Reizstrombehandlungen beurteilt. Zur Bewertung wurden sowohl die ärztlichen Verordnungen zur Elektrotherapie als auch deren Ausführungen durch die Physiotherapeuten herangezogen. Die Einschätzung beider Leistungen erforderte die Erarbeitung von Effekivitätskriterien die auf physikalischen und biophysikalischen Grundlagen sowie Erfahrungen aus der Praxis aufbauend geeignet waren die Qualität therapeutischer Maßnahmen zu beurteilen. Des weiteren wurde untersucht ob ein Zusammenhang zwischen den Ausführungen unterschiedlicher Qualität und den klinischen Ergebnissen bestand. Bei der Beurteilung der ärztlichen Verordnungen wurde in fünf Bewertungsgruppen unterschieden: 1. In Anlehnung an die Verordnungsweise in der Poliklinik für Physiotherapie der Charité wurden die den Physiotherapeuten gegebenen Behandlungshinweise in Form dort entwickelter programmierter Verordnungskarten als optimale Anforderungen an das elektrotherapeutische Rezept bezeichnet. 2. Wurden sogenannte notwendige Anforderungen an das Rezept für Elektrotherapie erarbeitet: - Diagnose - Stadium bzw. Schweregrad der Erkrankung - Lokalisation - Art der gewünschten Behandlung - Serie bzw. Gesamtzahl der Behandlungen - Intervall zwischen den einzelnen Sitzungen. Verordnungen die diese Angaben enthielten wurden der Gruppe 2 zugeteilt. 3. Die dritte Bewertungsgruppe enthielt all die ungenauen Rezepte die die notwendigen Anforderungen der Gruppe 2 nicht erfüllten bzw. die Informationen nur noch mangelhaft boten ohne daß offenbar Fehler bei der Verordnung macht wurden. 4. Unsachgemäß waren die ärztlichen Verordnungen die den Prinzipien einer wissenschaftlichen Verordnungsweise widersprachen indem beispielsweise wirtschaftliche Kriterien außer acht gelassen wurden. Das hieß im speziellen Fall: - Verordnung von Elektrotherapie und Massage auf einem Rezept ohne auf wechselweise Behandlung beider Therapieverfahren hinzuweisen. - Verordnungen von mehr als zwölf Kurzwellen- und Ultraschallbehandlungen ohne entsprechende Indikation. - Verordnung von mehr als sechs Träbertschen Reizstrommassagen in einer Behandlungsserie entgegen den Therapieempfehlungen. - Verordnung von Heißluft und Massage bei solchen Krankheitsbildern bei denen günstigerweise eine elektrotherapeutische Maßnahme indiziert gewesen wäre. ... ___MH
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