Medizin-meteorologische klimatherapeutische und allgemeinärztliche Gesichtspunkte zur Anerkennung von Heilklimatischen Kurorten und Luftkurorten*) |
Journal/Book: H u K Heft 10/72 Seite 224-230. 1972;
Abstract: Reg. Dir. Dr. phil. nat. H. C o r d e s und Prof. Dr. med. habil. W. A m e l u n g *) In memoriam Karl K n o c h. **) Die Begriffsbestimmungen gelten auch für Heilbäder auf die hier nicht eingegangen werden kann. Die Begriffsbestimmungen **) für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen (Herausgeber Deutscher Bäderverband e. V und Deutscher Fremdenverkehrsverband e. V.) geben Richtlinien für das deutsche Kurortwesen (neue Ausgabe Februar 1972). Die bisherige Praxis insbesondere auch unsere langjährigen Erfahrungen haben gezeigt daß besonders hinsichtlich der Heilklimatischen Kurorte und Luftkurorte mitunter nicht genügend klare Vorstellungen bestanden wellte Maßstäbe zur Führung dieser Prädikate bzw. bei ihrer Anerkennung angelegt werden sollten. Klimabehandlung bedeutet Behandlung in einem Heilklima d. h. Therapie unter dem Einfluß günstiger klimatischer Faktoren. Das Klima in dem wir behandeln soll weniger schädliche Faktoren aufweisen als das Heimatklima und umstimmende anregende Einflüsse ausüben. Es genügt also nicht daß für den Ort nur Klimaeigenschaften nachgewiesen werden die von belastenden der therapeutischen Anwendung entgegenstehenden Faktoren weitgehend frei sind. Gleichermaßen müssen die äußeren Umstände die Ortslage und ihre Beziehung zur Umgebung gewährleisten daß die klimatischen Einflüsse für eine Klimakur nutzbringend zur Anwendung kommen können. Diesem Grundsatz ist mehr als bisher Beachtung zu schenken bevor das Verfahren zur Anerkennung als Kurort eingeleitet wird. Der Begriff "Kur" ist nicht scharf umschrieben. Der neueste große Brockhaus (Band 10 1930 S. 803) definiert "Kur" (von cura = Sorge) "die planmäßige über längere Zeit und häufig in einem Kurort durchgeführte Anwendung besonders zusammengestellter Heilmittel". Zur Definition einer Badekur fügt K ü h n a u zusätzlich hinzu "serienmäßigen Gebrauch von Verordnungen ortsgebundener Heilmittel". Aber auch die Verordnung von Medikamenten wenn diese planmäßig über eine bestimmte Zeit hinausgeht bezeichnet man als "Kur" z. B. "Strophanthinkur" Digitaliskur Salvarsankur usw. Abschließend scheint unter dem Begriff "Kur" im allgemeinen eine Behandlung in einer andersartigen günstigeren Umwelt als zu Hause angenommen zu werden in der planmäßig neben der üblichen ärztlichen Behandlung zusätzlich ortsgebundene Heilanwendungen durchgeführt werden. ... ___MH
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