Leberschutzbehandlung psychiatrisch-neurologischer Patienten bei Langzeittherapie mit Psychopharmaka |
Journal/Book: Zeitschrift für präklinische Geriatrie. 1971; 9:
Abstract: In 66 psychiatrisch-neurologische Patientinnen, die unter Psychopharmaka bzw. Antikonvulsiva standen, wurde der Leberschutzstoff Legalon® verabfolgt. Die Indikation für diese Maßnahme sollte ein prophylaktischer bzw. therapeutischer Leberschutz sein, um die durch antipsychotische Therapie auftretenden Leberschäden zu mindern bzw. zu verhindern.Die bei den Kranken vor der Behandlung mit Legalon gefundenen erhöhten Werte von Bromthaleinretention und Transaminasen sind auf die vorausgegangene langfristige Gabe von Psychopharmaka zurückzuführen. Es handelte sich hier vor allem um z.T. in hohen Dosen verabreichte Phenothiazinderivate. Von 71 pathologisch ausgefallenen Leberfunktionsproben sprachen 52 auf Legalon an (73 %) und normalisierten sich zum größten Teil.Die Wirkung von Legalon zeigte sich vor allem in dem Verhalten von Bromthalein und SGPT. Die durch Gaben von Psychopharmaka veränderten Leberfunktionen lassen sich durch Legalon zur Rückläufigkeit bringen.Hinsichtlich der psychopathologischen Befunde ergab sich außerdem, daß während der Legalon-Behandlung bestimmte Symptome eine deutliche Besserung aufwiesen. Wenn es sich auch hier um sekundäre Beobachtungen handelt, die unabhängig von der primären Fragestellung gesehen wurden, so sollte trotzdem auf ihre Mitteilung nicht verzichtet werden.Es ist nach unseren Erfahrungen sinnvoll, Legalon als Leberschutz bei medikamentösen antipsychotischen Maßnahmen einzusetzen.
Keyword(s): Mariendistel
© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – Impressum – Datenschutzerklärung