Probleme der Regulationspathologie |
Journal/Book: Medizinische Klinik Jg. 57 Nr. 17 1962; S. 693-696. 1962;
Abstract: Aus dem Gollwitzer-Meier-Institut an der Universität Münster in Bad Oeynhausen Direktor: Prof. Dr. med. L. Delius Eine kritische Betrachtung über den Begriff "Regulation" und seine Anwendung in der Inneren Medizin bildet die Absicht dieses Aufsatzes. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Tatsache daß der Internist sich mit "dysregulativen" Erkrankungen viel häufiger als früher beschäftigen muß. Weder die Organ- noch die Humoral- oder Konstitutionspathologie stellen für das Verständnis der "Regulationsstörungen" - seien sie "essentieller" oder symptomatischer Art - eine ausreichende Grundlage oder genügend klare Denkformen. Es ergibt sich die Frage ob und in welchen Formen dem Internisten eine "Regulationspathologie" zugänglich ist. Regulation leitet sich über regula von regere: richten lenken leiten ab. In der Biologie in der Physiologie und in der allgemeinen Pathologie wird das Wort als Grundbegriff in der Inneren Medizin häufig als angewandter Begriff benutzt. Regulation als biologischer Grundbegriff beschreibt alle Ordnungsformen mit denen die Lebensvorgänge sich selbst lenken um bestimmten Leistungszielen oder Anforderungen zu entsprechen. In dieser Art kann von Regulation in der Einzelzelle wie im Bewußtsein gesprochen werden. Rothschuh gibt eine etwas engere und dichtere Definition: "Regulationen sind Prozeßketten welche reaktiv die Zustands- und Arbeitsbedingungen des Systems den Umständen entsprechend regeln". Auch diese Begriffsbestimmung wird kaum ungeteilte Zustimmung finden. Die Herkunft des Hauptworts Regulation" wie der zumeist gebräuchliche Sinn der Zeitwörter "regulieren" oder erst recht "regeln" werfen den Gedanken auf ob nicht eine Beschränkung der Definition auf die "Homoistaseregulationen" die auf Ausgleich und Konstanz hin arbeiten angebracht sei. Nach unserer Auffassung wäre es jedoch abwegig die "Beanspruchungsregulationen" also die Bereitstellungen" die "Notfallreaktionen" und selbst etwa den Schlaf von dem allgemeinen Ordnungsbegriff der Regulation grundsätzlich abzusondern. ... ___MH
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