Möglichkeiten der Rehabihtation *) |
Journal/Book: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Bundesarbeitsblatt 11 Jahrg. (1960) H.24 S.778. 1960;
Abstract: *) Aus einem Vortrag vor dem Kriegsopfer-Ausschuß des Deutschen Bundestages gehalten am 27. Oktober 1960. Ministerialrat Dr. Clemens Dierkes Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Bonn. Vielfach begegnet der Begriff Rehabilitation unwilliger Kritik weil er aus dem Ausland komme und eine Tätigkeit bezeichne die bereits seit Jahrzehnten in Deutschland mit Erfolg ausgeübt vom Ausland übernommen und von diesem unter dem Namen "Rehabilitation" an uns zurückgegangen sei. Das ist ein Irrtum denn bereits im Jahre 1844 veröffentlichte der badische Staatsrechtler Ritter von Buss ein umfangreiches Werk über das "System der gesamten Krankenpflege nach den Werken des R. v. Girardo und nach eigenen Ansichten". Hierin heißt es: "Vielmehr soll der heilbare Kranke vollkommen rehabilitiert werden er soll sich zu der Stellung wieder erheben von welcher er herabgestiegen war er soll das Gefühl seiner persönlichen Würde wiedergewinnen und mit ihm ein neues Leben." Der Begriff "Rehabilitation" ebenso wie die entsprechenden deutschsprachigen Begriffe "Wiederertüchtigung" aus dem Bereich der Berufsgenossenschaften Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit aus dem Bereich der Arbeitsvermittlung und die synonymen ausländischen Begriffe "réeducation" und "réadaptation" sowie "revalidation" setzen voraus daß der zu Rehabilitierende vorher funktionstüchtig und aus dem Blickwinkel der Sozialversicherung gesehen arbeitsfähig; berufsfähig oder erwerbsfähig gewesen ist. Aus diesem Fähigkeitszustand ist der Betreffende durch einen Unfall durch eine Verwundung oder durch eine Krankheit in einen Zustand der Funktionsstörung geraten aus dem er durch einen einfachen Heilungsprozeß im Sinne der kurativen Medizin nicht herausfinden kann. . . .
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