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May 2024

Vergleichsstudie über Qualitätsanforderungen an Heilwässer/Mineralwässer und Peloide als Grundlage für eine Harmonisierung der Standards in Europa

Journal/Book: H u K 2001; Nr. 1-2 (53.Jg.): S. 10 - 14. 2001;

Abstract: Prof. Dr. Horst Kußmaul lnstitut Fresenius GmbH Abteilung für Wasserchemie und Balneologie Taunusstein Das internationale Symposium Bädertechnik und Bäderbetrieb in Heilbädern und Kurorten soll von der Interbad zum anschließend stattfindenden Deutschen Bädertag hinführen. Während sich die Interbad überwiegend mit öffentlichen Bädern befasst die in aller Regel mit Trinkwasser gespeist werden liegt der Schwerpunkt dieses Symposiums bei den mit Heilwässern betriebenen Bädern zu therapeutischen Zwecken. Allgemeine Anforderungen an Wasser für Schwimm- und Badebecken Mit dem zunehmenden naturwissenschaftlichen und medizinischen Wissen hat man neben den positiven Wirkungen des Wassers auch dessen Risiken bei ungenügender hygienischer oder ungünstiger chemischer Beschaffenheit kennen gelernt. So hat die Bäderwissenschaft um die Jahrhundertwende begonnen Qualitätsstandards für die Mineral- und Heilwässer zu erarbeiten. Für eine Risikominimierung werden inzwischen sehr hohe Anforderungen an diese Qualitätsstandards gestellt. Sie werden europaweit und international immer mehr vereinheitlicht. Diese Angleichung ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Inwieweit sie bei den Heilwässern für therapeutische Zwecke gegeben ist soll im Folgenden dargestellt werden. Regelungen für Schwimm- und Badebeckenwasser Gesetzliche Grundlage für die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser ist § 37 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 welches das Bundesseuchengesetz von 1961 ablöst. Im 2. Absatz des § 37 über die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser findet man dass dieses "so beschaffen sein muss dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist". Für nähere Regelungen hierzu ist eine Rechtsverordnung gemäß § 38 des Infektionsschutzgesetzes vorgesehen. Hierzu liegt der Entwurf einer Schwimm- und Badebeckenwasser-Verordnung vom 4. August 2000 vor. ... hf


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