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May 2024

Einbeziehung aller Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung*

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 10-11/99 S. 609-615. 1999;

Abstract: Uni.-Prof. Dr. Dr. Detlef Merten Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Speyer * Die Gegenposition zu diesem Beitrag wird voraussichtlich in der DRV 12/ 99 erscheinen Zusammenfassung Eine Einbeziehung aller Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung stellte nicht nur eine sozialpolitische Wohltat dar sondern wäre mit einer Zwangseingliederung in die Sozialversicherung und mit Beitragspflichten verknüpft. Daher ergäben sich verfassungsrechtliche und sozialpolitische Probleme. Die Kompetenzvorschrift für den Bund (Art. 74 Nr. 12 GG) bereitete keine Schwierigkeiten sofern die Beitragsauferlegung mit der Einräumung sozialversicherungsrechtlicher Rechte und Anwartschaften einherginge. Auch das Erfordernis eines Bundesgesetzes zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse (Art. 72 Abs. 2 GG) wäre nicht zu verneinen. Grundrechtsschutz vor Zwangsinkorperierung wäre nicht über die negative Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) sondern nur über die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zu erlangen die jedoch den einzelnen nur vor Zwangsmitgliedschaften in "unnötigen" Körperschaften bewahrt. Verfassungsrechtliche Bedenken ergäben sich jedoch aus dem Übermaßverbot für die Angehörigen "freier Berufe" die in berufsständische Versorgungswerke eingegliedert sind. Bei ausreichendem öffentlich-rechtlichen Versicherungsschutz wäre die Ersetzung eines funktionierenden Systems durch ein anderes nicht erforderlich. Für die Versicherungswirtschaft führte die Ausweitung der Sozialversicherungspflicht zwar zu wirtschaftlichen Einbußen ohne jedoch die Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) zu tangieren. Die Ausweitung der Sozialversicherungspflicht stieße allerdings auf erhebliche sozialpolitische Bedenken. Das zusätzliche Beitragsaufkommen in der Gegenwart würde die langfristigen strukturellen Schwierigkeiten der Rentenversicherung erheblich verstärken. wt


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