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May 2024

Qualitätssicherung der Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Physikalische Therapie"

Journal/Book: Phys Rehab Kur Med 9. Jg. 1/99 S. M22-M25. 1999;

Abstract: Christoph Gutenbrunner Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Physikalische Medizin und Rehabilitation Institut für Balneologie und Medizinische Klimatologie Medizinische Hochschule Hannover Hannover Arbeitsgemeinschaft Physikalische Medizin und Rehabilitation Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern schreiben für die Erlangung der Zusatz- bzw. Bereichsbezeichnung "Physikalische Therapie" neben der zweijährigen Weiterbildungszeit die Teilnahme an "einem vierwöchigen Kurs von insgesamt 160 Stunden Dauer über Grundlagen und Techniken der Physikalischen Medizin unter Berücksichtigung der Prävention und Rehabilitation" vor. Die ersten Weiterbildungkurrikula wurden von der Arbeitsgemeinschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation bereits im Jahre 1967 erarbeitet. Da in der damaligen Weiterbildungsordnung die Prävention und Rehabilitation noch nicht verankert waren und weil sich die Physikalische Medizin in den letzten 30 Jahren naturgemäß weiterentwickelt hat wurden die Weiterbildungsinhalte von der Arbeitsgemeinschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation nunmehr überarbeitet. Darüber hinaus hat die Arbeitsgemeinschaft Musterprogramme für die vier Wochenkurse erarbeitet die selbstverständlich nur als Richtlinie verstanden werden können. Diese Unterlagen die die Grundlage für eine zukünftige Qualitätssicherung der Kurse der Arbeitsgemeinschaft sein werden werden im folgenden veröffentlicht. Neben diesen Planungsunterlagen zur Kursgestaltung hat die Arbeitsgemeinschaft zur Qualitätskontrolle einheitliche Fragebogen für Kursteilnehmer und Kursleiter erarbeitet. Grundprinzipien der Kursgestaltung Die folgenden Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft Physikalische Therapie und Rehabilitation sollen als Richtlinie für die Kursgestaltung und Qualitätssicherung dienen:- - maximal 40 Kursteilnehmer - 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten - ca. 20 Einheiten Theorie - ca. 20 Einheiten Praktika - davon je 10 Demonstrationen - 10 Selbsterfahrungspraktika der Kursteilnehmer - theoretischer Unterricht nur durch ärztliche Spezialisten - ein Drittel der Unterrichtseinheiten durch externe ärztliche Spezialisten - bei den Praktika Anwesenheit eines fachkundigen Arztes als Diskussionspartner bzw. zur Beantwortung von Fragen der Kursteilnehmer - Voraussetzung: ausreichend Geräte - Räume - Referenten und Lehrtherapeuten - keine Großveranstaltungen! - inhaltliche Gestaltung nach Vorgaben der Musterkurspläne - trotz gewisser inhaltlicher Variationen müssen die 4 Kurse kompatibel sein. Generelle inhaltliche Übereinstimmung ist daher notwendig - die Darstellung der Kursinhalte muß grundsätzlich fachübergreifend sein! Kursinhalte In jeder Kurswoche Selbsterfahrung; Anwendung der Methoden ihre Einordnung und Kombination in Prävention Therapie und Rehabilitation an praktischen Beispielen unter Beachtung einschlägiger diagnostischer Verfahren. Jede Unterrichtseinheit sollte 45 min dauern und den Teilnehmern die Möglichkeit zur Diskussion geben. ... wt


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