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May 2024

Patient im Altenheim : Sind Sie fit für die Betreuung? Anregungen für das Praxisteam

Journal/Book: MMW-Fortschr. Med. - Nr. 26/ 1999; S. 43/ 391 - 44/ 392; (141 Jg.). 1999;

Abstract: Dr. med. Bucklitsch Margret; Lauenbrück Ein beträchtlicher Teil der alten Patienten eines Hausarztes lebt in Heimen. Zur medizinischen Grundversorgung gehören in diesem Fall auch Dinge wie das legen von Harnkathetern oder das Nähen von Platzwunden am Bett. Wichtig ist der gute Kontakt des Arztes zum Pflegepersonal. Ungefähr jeder vierte Bundesbürger verbringt seinen letzten Lebensabschnitt in einem Alten- oder Pflegeheim. Es wird wohl kaum einen Hausarzt geben der nicht auch Patienten in einem Heim betreut. Dabei ist die personelle und räumliche Ausstattung der Altenheime sehr unterschiedlich. Das Klientel umfaßt vor allem Menschen die die Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können. Welche Aktivitäten sind sinnvoll Ein Muß sind regelmäßige Hausbesuche z. B. in wöchentlichen Abständen möglichst immer am gleichen Wochentag damit sich auch das Pflegepersonal entsprechend darauf vorbereiten kann. Es macht keinen großen Sinn wenn man von einer angelernten Kraft mit den Worten empfangen wird: "Ich bin neu hier und weiß gar nicht mit den Patienten Bescheid": Bei neu aufgenommenen Heimbewohnern mit unbekannter Krankheitsvorgeschichte sollten die Helferinnen sogleich beim ehemaligen Hausarzt die Krankenunterlagen anfordern. Häufige Notfälle sind Stürze mit Platzwunden oder Frakturen Pneumonien bei bettlägerigen Patienten sowie Harnwegsinfekte bei Patienten mit Dauerkathetern. Einerseits ist sicherlich eine so wenig aufwendige Diagnostik wie möglich angezeigt andererseits kann in seltenen Fällen aber auch einmal der Einsatz eines Notarztwagens sinnvoll sein. Ungemein hilfreich für den Ernstfall ist eine sorgfältige Dokumentation wenigstens der Diagnosen. Noch besser ist z. B. wichtige Krankenhaus-Entlassungsbriefe in die Krankenunterlagen zu geben weil ein Kollege aus dem Notdienst bei diesen Patienten oft keine ausreichende Anamnese erheben kann. Betreuungen unter Umständen mit Bestimmung des Aufenthaltsrechts müssen frühzeitig geregelt sein. Bei den Patienten die einem aus früheren besseren Tagen bekannt sind existieren unter Umständen Patientenverfügungen hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen. ... ab


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