Heilpflanzen-Welt - Die Welt der Heilpflanzen!
Heilpflanzen-Welt - Natürlich natürlich!
May 2024

PROGNOS-Gutachten 1998 (IV)

Journal/Book: DRV-Schriften Band 9 1998. 1998;

Abstract: Das Wichtigste in Kürze (Fortsetzung) Trotz der steigenden Abgabenbelastung der Arbeitseinkommen nehmen die durchschnittlichen realen Nettoentgelte je Arbeitnehmer zu. Selbst im unteren Szenario wird noch ein Zuwachs von 0 7% p.a. erzielt (38% bis 2040). Im oberen Szenario steigen die Nettoeinkommen der abhängig Beschäftigten um 1 4% p.a. (86% bis 2040). In beiden Szenarien ist die zunehmende Belastung der Arbeitseinkommen fast ausschließlich auf die steigenden Sozialbeiträge zurückzuführen. Etwa 3/4 des Belastungsanstiegs wird durch die höheren Sozialbeiträge verursacht. Dies spiegelt sich im Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes wider: Im oberen Szenario nimmt die Summe der Beitragssätze um 8 6 %-Punkte zu im unteren Szenario gar um 14 9 %-Punkte. Davon entfällt die Hälfte jeweils auf die Bruttolöhne. Neben dem GRV-Beitragssatz (siehe unten) steigen im unteren Szenario die Beitragssätze in allen Sozialversicherungszweigen bei der Krankenversicherung um 2 5 %-Punkte bei der Pflegeversicherung um 1 8 %-Punkte (gegenüber heute noch 1 1 %-Punkt) und bei der Arbeitslosenversicherung um 1 7 %Punkte. Im oberen Szenario ist die Situation nicht nur aber vor allem wegen des rückläufigen BA-Beitragssatzes besser. Gesetzliche Rentenversicherung im alten Recht (Referenzergebnisse): Die Referenzergebnisse für die Entwicklung der Rentenfinanzen die zunächst kurz dargestellt werden basieren auf den rentenrechtlichen Bestimmungen des Rentenreformgesetzes von 1992 (RRG 1992) und seiner Modifikationen und Erweiterungen im Rahmen des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung (WFG) zusammen als altes Recht bezeichnet. Das RRG 1992 hatte als wichtigste Bestimmungen die Nettoanpassung der Renten den Regelmechanismus für die Anpassung des Bundeszuschusses und die Anhebung der Altersgrenzen für Altersrenten in kleinen Schritten ab dem Jahr 2001 die im Jahre 2017 voll abgeschlossen wäre. Das WFG behält die Anhebung der Altersgrenzen auf das Regelalter von 65 Jahren bei zieht die Anhebung aber zeitlich nach vorne und strafft den Anpassungszeitraum beträchtlich so daß bis spätestens 2005 der Übergang auf die höheren Altersgrenzen abgeschlossen ist. Daneben gab es im WFG noch Rechtsänderungen bei den Anrechnungszeiten wegen Ausbildung bei den Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) und bei der Sonderbewertung der ersten Pflichtbeitragsjahre. Für die Vorausberechnungen zur finanziellen Entwicklung der Rentenversicherung die auf den Rechtsvorschriften des RRG 1992 und des WFG sowie auf den demografischen und ökonomischen Rahmendaten wie sie beschrieben worden sind basieren steht der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Mittelpunkt. Ausgehend vom gegenwärtigen Beitragssatz in der GRV von 20 3 % in 1998 zeigt sich folgende Beitragssatzentwicklung: Mittelfristig bis 2010 steigt der Beitragssatz im oberen Szenario um 1 1 %-Punkt auf 21 4 % im unteren Szenario um 1 3 %-Punkte auf 21 6 %. Nach 2020 beschleunigt sich der Anstieg und erreicht bis 2030 einen Satz von 25 9 % im oberen Szenario und auf 26 6 % im unteren Szenario zu jeweils eine Zunahme um rd. 3 %-Punkte. Zwischen 2030 und 2040 erhöht sich der Beitragssatz weiterhin in beiden Szenarien um 0 8 %-Punkte. Die Entwicklung des Beitragssatzes hat im wesentlichen folgende Einflußkomponenten: 1. den Demografieeinfluß der aus den strukturellen Verschiebungen im Altersaufbau resultiert 2. den Einfluß der wirtschaftlichen Entwicklung der vor allem aus der Veränderung der Beschäftigung abgeleitet wird und 3. die rentenrechtlichen Bestimmungen insbesondere die veränderte Altersgrenzenregelung die Nettoanpassung der Renten und den Regelmechanismus des Bundeszuschusses. Häufig wird die langfristige Entwicklung des GRV-Beitragssatzes mit den langfristigen Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung (z.B. dargestellt anhand des Altersstrukturquotienten) z.T. mit oder ohne Berücksichtigung der Arbeitsmarktentwicklung gleichgesetzt. Die Auswirkungen der rentenrechtlichen Bestimmungen werden hierbei oft vernachlässigt. Tatsächlich korrigieren diese jedoch den Effekt der demografischen und ökonomischen Veränderungen maßgeblich indem sie als automatische Stabilisatoren wirken. ... ___MH


Search only the database: 

 

Zurück | Weiter

© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – ImpressumDatenschutzerklärung