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May 2024

Kampf von Ärzten gegen Vorurteile Liberalisierung der Drogenpolitik?

Journal/Book: Münch. med. Wschr. 140 (1998) Nr. 15 S. 18-20. 1998;

Abstract: Die Differenzen zwischen staatlicher Drogenpolitik und dem ärztlichen Auftrag behandlungsbedürftigen Abhängigen weiterzuhelfen waren selten so groß. Zuletzt bot die Forderung der Bundesärztekammer Heroin in kontrollierten Modellprojekten an chronische Suchtpatienten abzugeben jede Menge Raum für Polemik. Ebenso wird von ärztlicher Seite - insbesondere von Schmerztherapeuten - seit langem die Renaissance von THC-haltigen Präparaten für verschiedene Indikationen angemahnt. Seit die 10. Änderungsverordnung des Betäubungsmittelrechts am 1.2.1998 in Kraft getreten ist können nicht nur Schmerzpatienten (ein wenig) aufatmen. In den Köpfen deutscher Bürokraten scheint ein Umdenken stattzufinden - erstes Resultat: Auch hierzulande ist es nun möglich über Betäubungsmittelrezept ein (derzeit von der BfArM noch nicht zugelassenes) Präparat zu verschreiben das Dronabinol ein synthetischer Cannabis-Wirkstoff enthält. Dronabinol ist in den USA zugelassen und wird zur Behandlung starker Gewichtsverluste bei AIDS-Patienten sowie als Antiemetikum bei Krebspatienten eingesetzt. Einem Import steht unter Beachtung der betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorschriften nichts im Weg. Laut W. Adolf AOK München entscheiden die Kassen nach Einzelfallbegutachtung über die Kostenerstattung. Dies bedeutet noch lange nicht daß neben Alkoholika schon bald Cannabis-Produkte käuflich erworben werden können - erst im Frühjahr letzten Jahres hat die BfArM einen Vorstoß der Landesregierung Schleswig-Holstein zur kontrollierten Abgabe dieser Rauschmittel über Apotheken abgeschmettert. Die leichte Zugänglichkeit von Cannabis - und sein Potential als Einstiegsdroge - verbieten aus Sicht des BfArM neue Erkenntnisse aus einem solchen Projekt zu ziehen. Renaissance des Cannabis Der Pharmakologe K.-A. Kovar Universität Tübingen erklärte auf einem Workshop in Hamburg* die seit Jahrzehnten geführte Diskussion über mögliche gesundheitliche Schäden durch Cannabiskonsum werde erschwert durch allzu viel Emotionalität. Kovar erinnerte daran daß in der Cannabispflanze mehr als 420 unterschiedliche Stoffe enthalten sind. Wer vor Gefahren durch Cannabis bzw. Pharmazeutika aus Hanf warne sollte daher differenzieren und auch über die jeweilige Menge und Anwendungsweise sprechen die benötigt wird um eine Rauschwirkung zu erzeugen eine milde Sedation bzw. Euphorie oder gar Zeitstörungen hervorzurufen und ab wann Verwirrungen und Halluzinationen zu erwarten sind. Ob Cannabis aber das Immunsystem schwächt wie behauptet wird oder ob es sich z.B. auf Schwangerschaft Föten und Neugeborene auswirkt - alles dies so Kovar müsse mit einem Fragezeichen versehen werden: ... * Interdisziplinärer Cannabis-Workshop am Hamburger Universitätskrankenhaus Eppendorf 1997 ___MH


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