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May 2024

Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte erficht Grundsatzurteil gegen Wettbewerbsverband

Journal/Book: H u K 50 9 - 10/98 261 - 262. 1998;

Abstract: Dem Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte (VDKK) Bad Laasphe ist es in erster und zweiter Instanz eines Rechtsstreites der von dem Berliner "Verband Sozialer Wettbewerb e. V:" (VSW) veranlaßt wurde gelungen eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken die mit Blick auf die Auslegung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) nicht nur für das Kurwesen von grundsätzlicher Bedeutung ist. Was war geschehen? Der VSW zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben - nach seiner Selbstbeschreibung - "die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder insbesondere die Achtung darauf gehört daß die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr eingehalten werden" hatte den VDKK in einem gebührenpflichtigen Abmahnschreiben Anfang Februar 1998 aufgefordert in seinem Werbematerial (DIN A4-Prospekt und gehefteter Flyer vierfarbig je l6seitig) folgende Textpassagen wegen Wettbewerbswidrigkeit gegen Klageandrohung zu unterlassen: a) "Längst durch die wissenschaftlichen Erkenntnisse der modernen Verhaltensmedizin bestätigt vertrat Kneipp bereits vor über 100 Jahren eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen: Körper Geist und Seele miteinander in Einklang zu bringen." b) "Hieraus entwickelten sich Naturheilverfahren von denen die ganzheitliche Therapie nach Kneipp eine herausragende Stellung einnimmt. Sie ist wissenschaftlich untermauert und wird seit über 100 Jahren von den Ärzten verordnet." c) "Die Therapie mit Heilkräutern kennt man schon seit dem Altertum. Der Nachweis ihrer Wirksamkeit wurde aber erst durch neuzeitliche Untersuchungsverfahren möglich." ... hl


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