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May 2024

Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse zu frauenspezifischen Zugangsbarrieren und Teilnahmehemmnissen

Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 185-186 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;

Abstract: FB 1 EW 2 Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg Oldenburg Die Reha-Kommission erkannte 1991 die besonderen Aufgabenstellungen bei der Rehabilitation von Frauen. Dort heißt es daß für Frauen in einigen Indikationsbereichen eine deutliche Unterinanspruchnahme medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen festzustellen ist (VDR 1992a S. 187) Dieses gilt ebenso in dem Bereich der beruflichen Rehabilitation. Frauen stehen hier vor besonderen Zugangsbarrieren (Niehaus 1996a b). Die frauenspezifischen Aspekte werden allerdings in der Rehabilitationsforschung nur marginal thematisiert. In den vorliegenden Forschungsergebnissen die im Zusammenhang mit der Evaluation - im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung - des Modellprojekts "Wohnortnahe berufliche Rehabilitation von Frauen" entstanden sind zeichnet sich ab daß mit den weiblichen Lebenszusammenhängen typische Problemlagen im Prozeß der Rehabilitation verbunden sind. Die typischen Problemlagen in der Rehabilitation von Frauen können sowohl hinsichtlich der Etappen im Rehabilitationsprozeß als auch hinsichtlich der Leistungsbereiche systematisch aufgearbeitet werden. Das heißt es geht um die Fragen vor welchen Barrieren insbesondere Frauen stehen und zwar - beim Zugang zur Rehabilitation - während der Maßnahmendurchführung und - im Anschluß an die Maßnahme. Es geht aber auch um die Frage ob an den Schnittstellen zwischen den Leistungsbereichen der medizinischen beruflichen und sozialen Rehabilitation in gleicher Weise mit den an weiblichen Lebenszusammenhängen verbundenen typischen Problemlagen zu rechnen ist. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht der Leistungsbereich der beruflichen Rehabilitation. Für den Leistungsbereich der beruflichen wie medizinischen Rehabilitation zeigt sich aus den bisherigen Forschungsergebnisse u. a. daß die bestehenden Rehamodelle die Bedingungen der Unterinanspruchnahme wie z.B. die frauenspezifischen Kostenübernahmehindernisse sowie die Probleme der Kinderbetreuung bei stationärer Rehamaßnahme noch nicht adäquat regeln (VDR 1992b; BAR 1993). Der Konflikt zwischen eigener beruflicher Förderung und den Familienaufgaben wird bei Frauen mit Behinderung noch dadurch verstärkt - so der Dritte Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderte - daß sie in vielen Fällen regionale Angebote aufgrund der Behinderung nicht nutzen können und deshalb auf spezielle Rehabilitationseinrichtungen mit Internatsunterbringung zurückgreifen müssen. Daß Frauen mit Behinderung seltener an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in Berufsförderungswerken teilnehmen hängt einerseits mit dieser Art der überregionalen Angebote zusammen. Andererseits sind aber auch schon im Vorfeld der Teilnahe an beruflichen Umschulungen Barrieren auszumachen welche die Frauen fernhalten. Hier sind beispielsweise die Fragen nach der Sicherung des Lebensunterhaltes während der Maßnahmen die Höhe des Übergangsgeldes oder die Art der Beratung in den Arbeitsämtern und die fehlenden Informationen im direkten Anschluß an die medizinische Rehabilitation zu nennen. ... ___MH


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