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May 2024

Neues Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 1999

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 5/98 S. 315-330. 1998;

Abstract: Frankfurt am Main Zusammenfassung Zum 1. Januar 1999 wird ein neues Meldeverfahren zur Sozialversicherung eingeführt. Betroffen davon sind in erster Linie die Arbeitgeber aber auch Krankenkassen Rentenversicherungsträger die Bundesanstalt für Arbeit und andere Stellen die Meldungen abgeben oder annehmen. Der Gesetzgeber und der Verordnungsgeber regeln für die Zeit ab 1999 nur noch die Grundzüge des Meldeverfahrens. Die Einzelheiten vor allem die zu verwendenden Vordrucke und Datensätze bestimmen die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger in Gemeinsamen Grundsätzen selbst. Das Sozialversicherungsnachweisheft fällt nach über 25 Jahren weg. ___MH


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