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May 2024

Erwerbsfähigkeit erhaltende und berufsfördernde Maßnahmen - Grundanliegen der Ärzte einer Reha-Klinik - Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten und dem Arbeitsamt

Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 64-65 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;

Abstract: Klinik Niedersachsen Bad Nenndorf Die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit bzw. die Wiedereingliederung der Versicherten ins Erwerbsleben sind die Hauptforderungen der Rentenversicherungsträger an eine Reha-Klinik. Dabei spielt die Prävention eine dominierende Rolle. Die Primärprävention dient der Krankheitsverhütung und umfaßt z.B. gesundheitserhaltende und -fördernde Maßnahmen im Privatleben und im Arbeitsprozeß die Sekundärprävention strebt die Behebung einer Erkrankung und die Verhinderung von Folgeschäden an. Die Tertiärprävention zielt auf Rückgewinnung der Lebensqualität bei einer bleibenden Behinderung und Vermeidung von Sekundärschäden. In der Rehabilitation spielen Präventionsstufe II und III eine dominierende Rolle und erfordern neben Präventivmaßnahmen auch akutmedizinische Aktivitäten. Zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit sind oft berufsfördernde Maßnahmen unumgänglich. Vor allem in der orthopädisch-rheumatologischen Rehabilitation ist dabei ein enger Kontakt zwischen den Ärzten der Reha-Kliniken den Betriebsärzten und den Arbeitsämtern zu fordern. Hier besteht eindeutig Handlungsbedarf. Wenn sich während der Reha-Maßnahme die Notwendigkeit von berufsfördernden Maßnahmen herausstellt kann die Zeit bis zur Umsetzung derselben verkürzt und können die dabei entstehenden Kosten reduziert werden. Folgendes Denkmodell ist als Diskussionsgrundlage anzusehen und bringt hoffentlich in absehbarer Zeit die Vertreter der Rentenversicherungsträger der Arbeitsämter der Reha-Kliniken und die Betriebsärzte an einen Tisch. Möglichkeiten in der Reha-Klinik Erwerbsfähigkeit zu stabilisieren bzw. berufsfördernde Maßnahmen einzuleiten Die im Team gestaltete Reha-Medizin soll prinzipiell den Behandelten zum Handelnden wandeln. Um den Patienten darin möglichst effektiv zu unterstützen ist u.a. eine detaillierte Analyse der beruflichen Belastung erforderlich. Der in der Anlage vorgestellte Fragebogen der dem Patienten vor Antritt des Heilverfahrens zugeschickt werden könnte bietet dazu eine reproduzierbare Grundlage. Neben der Rückenschule (Vermittlung anatomisch-pathologischer und physiologischer Kenntnisse Verhaltensschulung Haltungsschulung Körperwahrnehmung Muskelkräftigung und -dehnung im Bedarfsfall auch gezielte Belastungserprobung) und dem Gelenkschutztraining (u.a. Informationen über hilft- bzw. knieschonendes Verhalten wie Kraulbewegungen im Wasser Pendelübungen Aquajogging Radfahren kleinschnittiges Gangbild mit optimalen Abrollverhalten der Füße evtl. Verordnung von Fersenkissen) zur Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit läßt die Sozialmedizinische Analyse die Notwendigkeit von berufsfördernden Maßnahmen erkennen. Sie wird im Team (Patient Arzt Sozialarbeiter Psychologe Ergotherapeut Krankengymnast) auf der Grundlage des oben im Anhang dargestellten vom Patienten bereits zu Hause auszufüllenden Fragebogens erhoben. Im Ergebnis stellen sich die folgenden grundlegenden Situationen dar: 1. Die bisher ausgeübte Tätigkeit ist weiterhin möglich. In Absprache mit dem Betriebsarzt sind folgende Initiativen zu realisieren: Ausschaltungsprävention gesundheitserhaltende- und fördernde Maßnahmen Variation der Arbeitsaufgaben ergonomisch adäquate Ausstattung des Arbeitsplatzes Beachtung der symmetrischen statischen und dynamischen Belastungsmöglichkeiten - Nutzung auch i.S. des Kompensationstrainings. Versorgung mit Hilfsmitteln (elastische LWS-Orthese für Belastungssituationen Fersenkissen z.B. für Arbeitsschuhe). 2. Eine Umsetzung im Betrieb ist erforderlich und möglich. Abstimmung mit Betriebsarzt über leistungsgerechten Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte siehe 1. 3. Eine Umschulung ist notwendig und sinnvoll. Selbständiges Ausfüllen des Fragebogens des Rentenversicherungsträgers zum Antrag auf berufliche Rehabilitation. Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Vorgaben des Arbeitsamtes. Psychologischer Test Festlegung der konkreten Berufsbelastungserprobung Versorgung mit Hilfsmitteln (Orthesen für Belastungssituationen Fersenkissen u.s.w.). Damit könnte durch Verlagerung von Aufgaben der Arbeitsämter in die Reha-Kliniken der Entscheidungsprozeß kostensparend verkürzt werden. Die Realisierung der beschriebenen Maßnahmen erfordert neben einer wohldurchdachten gut strukturierten Organisationsform auch personelle Aufstockung und sinnvolle Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter in den Rehabilitationskliniken. ___MH


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