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May 2024

Hygiene der Meeresstrände und des Seewassers

Journal/Book: H u K 50 1/98;11 - 16. 1998;

Abstract: Professor Dr. med. Knut-Olaf Gundermann Kiel und Professor Dr. Horst Kußmaul Taunusstein Vortrag am l4. Oktober 1997 auf dem 93. Deutschen Bädertag in Timmendorfer Strand Zur Kur bzw. Erholung in Seeheilbädern und Seebädern gehört die Nutzung der Strände und des Meerwassers. Durch die zunehmende Belastung der Küstenregionen durch Abwässer und Abfälle ist dies in der Neuzeit nicht ohne Probleme. Die Belastung des Meerwassers muß jedoch grundsätzlich unter zwei Gesichtspunkten gesehen werden. Einmal geht es um die ökologische Situation insbesondere um die Frage des Ausmaßes und der Belastungen und der Auswirkungen in der Zukunft zum anderen aber um Fragen der Hygiene und der eventuellen Gefahren für Badende. Wenn auch solche Gefahren gegenwärtig relativ gering sind dürfen sie nicht vernachlässigt werden und diesbezüglich hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften bereits 1975 Richtlinien für die Qualität der Badegewässer mit Leitwerten (G = Guide) und Grenzwerten (I = Imperativ) erlassen die in einigen Ländern z. B. Schleswig-Holstein in Badestellen-Verordnungen eingegangen sind. Derzeit werden diese Richtlinien für den EU-Raum neu gefaßt und dazu liegt bereits ein entsprechender Entwurf vor. Von hygienischer Bedeutung sind nicht allein mikrobiologische Parameter sondern auch im Wasser gelöste oder emulgierte Stoffe. Auch darf nicht allein die Qualität des Wassers bei der hygienischen Beurteilung von Badestellen berücksichtigt werden sondern auch die Verhältnisse im engeren und weiteren Umfeld. Dies geht über die EU-Richtlinie hinaus und erfordert entsprechende Ortsbesichtigungen und gegebenenfalls baurechtliche Auflagen. Aufgrund der EU-Richtlinien sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet jährlich die Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen und Statistiken zu erstellen. Diese zeigen daß sich in den letzten Jahren die Situation an den deutschen Küsten verbessert hat. Spektakuläre Vorfälle wie Robbensterben Killeralgen (Chrysochromulina polylepis) und Algenschaum vor Sylt hatten auf Badende keine nachteiligen Auswirkungen. Auch Keime im Schlick stellen für Badende kein Gesundheitsrisiko dar. Hygienekeime die bei Binnengewässern zum Teil in hoher Anzahl nachweisbar sind spielen im Meerwasser keine Rolle denn sie sind weit unter dem Infektionsschwellenwert nachweisbar Auch im Tang vorkommende Wasserasseln die die Badenden zwar zwicken sind kein Gesundheitsrisiko und verursachen keine Entzündungen. Für die Küstengewässer ist insgesamt wichtig daß die Eutrophierung der Gewässer vermindert wird was durch möglichst geringen Eintrag von Nährstoffen ins Meer erreicht werden kann. hl


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