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May 2024

Akutversorgung orthopädischer Erkrankungen in der Rehabilitation

Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 249-252 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;

Abstract: Orthopädische Klinik Tegernsee der LVA Niederbayern-Oberpfalz Problem Nicht selten werden Versicherte die akutmedizinpflichtige Schäden des Bewegungsapparates aufweisen zu Rehabilitationsmaßnahmen in orthopädisch-rheumatologische Reha-Kliniken zum Heilverfahren geschickt. Typisches Beispiel hierfür ist der Meniskusschaden des Kniegelenkes. Daneben können während der Durchführung von Heilmaßnahmen sowie während der Freizeit innerhalb der Maßnahmen Verletzungen des Bewegungsapparates auftreten die eine akutmedizinische Versorgung in einer orthopädischen oder chirurgischen Klinik erfordern. In derartigen Fällen bieten sich vier verschiedene Lösungswege des Problems an: 1. Das Heilverfahren wird abgebrochen um die Akutversorgung nach dem Heimtransport ins Heimatkrankenhaus durchzuführen. Vorteil dieser Lösung ist daß durch den Abbruch weiterer medizinischer Aufwand der wenig Effizienz besitzt vermieden werden kann. Als Nachteil ergibt sich für den Versicherungsträger und die Reha-Klinik ein erhöhter organisatorischer Aufwand zumal zusätzlich ein neues Heilverfahren determiniert werden muß. Außerdem bedeutet dies für den Patienten einige Verwirrungen die nicht unerhebliche Neuorganisationen im beruflichen wie im privaten Bereich nach sich ziehen können. 2. Das Heilverfahren wird zur interkurrenten Versorgung im Akutkrankenhaus in der Nähe der Reha-Klinik unterbrochen. Diese Möglichkeit und Notwendigkeit wird auch von Robinson et al. (vgl. De Lisa et al. 1988) in U.S.A. beschrieben. Die konsequente Vorgehensweise verringert den effizienzarmen medizinischen Aufwand. Ein vielleicht schon kernspintomographisch gesicherter Meniskusriß wird so nicht mehr 3 bis 4 Wochen unsinnig konservativ behandelt. Allerdings ergibt sich ein vermehrter Organisationsaufwand für den Transport und die Zeitabstimmung einer derartigen Operation. Nicht selten fehlt es dann an der ausreichenden Kommunikation zwischen Operateur und Nachbehandler. 3. In den meisten Fällen wird das Heilverfahren eingeschränkt mit dem bestehenden Schaden weitergeführt. Dabei besteht der Vorteil für den Patienten daß der Organisationsrahmen für berufliches und soziales Umfeld ungestört bleibt. Der gravierende Nachteil daß die strukturelle Schädigung des Bewegungsapparates weiterhin leistungsreduzierend bzw. leistungslimitierend verbleibt oft mit der Konsequenz der weiterbestehenden Arbeitsunfähigkeit am Ende des Heilverfahrens. 4. Das Heilverfahren wird mit zwischengeschalteter interkurrenter operativer Versorgung in der Rehabilitations-Klinik fortgeführt. Voraussetzung dafür ist. daß in der Reha-Klinik eine operative Einrichtung besteht. Ist dies der Fall ergeben sich als wichtige Vorteile: die günstige Organisation der Operation ohne Verlegungsproblematik sowie die Identität von Operateur und Nachbehandler wodurch die Weiterbehandlung optimiert werden kann. Außerdem kann ein Großteil der anderen rehabilitationsbedürftigen Erkrankungen neben der spezifischen postoperativen Nachbehandlung mittherapiert werden. Durch diese zeitliche Parallelität können zusätzliche AU-Zeiten nach dem Heilverfahren reduziert werden oder sie entfallen gar. ___MH


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