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May 2024

Zur gesellschaftlichen Funktion der Rehabilitation

Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 232-234 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;

Abstract: Universität Gießen Med. Soziologie Rehabilitation hat nicht nur medizinische sondern auch gesellschaftliche Funktionen. Eine allgemeine Theorie der Rehabilitation sollte helfen diesen Zusammenhang aufzudecken. Im folgenden werden anhand unterschiedlicher sozialwissenschaftlicher Theorien einige Überlegungen angestellt und Fragen aufgeworfen die eine Anregung zur weiteren Reflexion und Diskussion sein sollen. Die Rollentheorie (als Teil der klassischen strukturfunktionalistischen Theorie im Sinne Talcott Parsons) stellt die Chancengleichheit als Grundprinzip demokratischer Gesellschaften heraus. Chancengleichheit ist die Voraussetzung für die Anwendung des Leistungsprinzips d. h. für die Zurechnung von gesellschaftlichem Status zu individueller Leistung. Aus dieser Perspektive stellen chronische Krankheit und Behinderung eine Störung der Chancengleichheit dar und stellen das gesellschaftliche Grundprinzip in Frage (Gerhardt 1991). Rehabilitation bedeutet in diesem Fall dir Wiederherstellung individueller Leistungsfähigkeit und damit sozialer Chancengleichheit. Zu hinterfragen bleibt jedoch ob unsere Gesellschaft hinreichend Möglichkeiten zur Leistungserbringung bietet. In der interaktionistischen Theorie stellt sich die Frage nach der Funktion der Rehabilitation anders. Hier geht es deutlicher darum ob und wie Ärzte in der Rehabilitation Herrschaftsinteressen vertreten (müssen). Die Frage ist zum Beispiel in welcher Form das Arzt-Patient-Verhältnis von der professionellen Dominanz des Arztes geprägt ist und dadurch die Interessen des Patienten zu wenig berücksichtigt werden (vgl. Borgetto 1997a). Rehabilitation bedeutet in diesem Fall die Vertretung der Interessen der Herrschenden die nicht identisch mit gesellschaftlichen/sozialen Interessen sein müssen. Systemtheoretisch ist die Rehabilitation als ein sich entwickelndes gesellschaftliches Teilsystem zu untersuchen das zunehmend eine Eigenlogik verfolgt und sowohl gegenüber der Steuerung von außen beispielsweise durch Politik oder Wirtschaft als auch gegenüber den individuellen Bedürfnissen eine gewisse Immunität aufweist. In Abgrenzung zur Akutmedizin in der das Begriffspaar krank und gesund die Logik des Systems kennzeichnet verweist die Internationale Klassifikation der Schädigungen Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH 1995) auf das Begriffspaar normal und beeinträchtigt. Demnach geht es in der Rehabilitation darum inwieweit ein Individuum in die Lage versetzt werden kann normale Lebensleistungen zu vollbringen zu denen andere Gesellschaftsmitglieder in der Lage sind. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage. welche Auswirkungen mehrere ausdifferenzierte Teilsysteme im Gesundheitswesen haben beispielsweise auf die Schnittstellenproblematik. Darüber hinaus ist zu klären ob eine der eigenen Handlungslogik angemessene Repräsentation der Rehabilitation in den Gremien der Politik und vier Selbstverwaltung gewährleistet ist die eine effiziente Mitwirkung an der Steuerung des Systems erlaubt. Aus markttheoretischer Sicht schließlich geht es um die Sicherung einer hinreichenden Anzahl leistungsfähiger und gut qualifizierter Arbeitskräfte für eine funktionierende Wirtschaft. ... ___MH


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